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Glossar / Fremdbesitzverbot

GLOSSAR · APOTHEKEN

Fremdbesitzverbot

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Das Fremdbesitzverbot besagt, dass nur approbierte Apothekerinnen und Apotheker eine Apotheke besitzen und in eigener Verantwortung leiten dürfen. Eine GmbH kann keine Apotheke betreiben.

Was bedeutet Fremdbesitzverbot?

Das Fremdbesitzverbot ist der Grundsatz, dass Besitz und Betrieb einer Apotheke Apothekern vorbehalten bleiben. Die Erlaubnis ist nach § 1 Abs. 3 ApoG personenbezogen und setzt unter anderem die deutsche Approbation voraus (§ 2 ApoG). Der Erlaubnisinhaber muss die Apotheke persönlich in eigener Verantwortung leiten (§ 7 ApoG).

Die Apothekenrechtsform ist deshalb enger als in anderen Branchen. Nach § 8 ApoG können mehrere Personen eine Apotheke nur gemeinsam als rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als offene Handelsgesellschaft (OHG) betreiben. Dann braucht jeder Gesellschafter eine eigene Erlaubnis. Eine GmbH oder AG kann die Erlaubnis nicht erhalten.

Was das Gesetz zusätzlich ausschließt

§ 8 ApoG verbietet stille Beteiligungen an Apotheken. Unzulässig sind außerdem Darlehens- und Mietverträge, bei denen sich die Vergütung nach Umsatz oder Gewinn der Apotheke richtet. Pachtverträge nach § 9 ApoG sind von dieser Regel ausgenommen. Eine Verpachtung ist aber nur in engen Fällen erlaubt, etwa wenn der Erlaubnisinhaber aus wichtigen persönlichen Gründen nicht selbst betreiben kann oder wenn erbberechtigte Kinder nach dem Tod des Inhabers verpachten, längstens bis das jüngste Kind 23 Jahre alt ist.

Der Europäische Gerichtshof hat das Verbot mit Urteil vom 19. Mai 2009 (C-171/07 und C-172/07) mit EU-Recht für vereinbar gehalten. Es beschränkt zwar Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehr, ist aber durch das Ziel einer sicheren und hochwertigen Arzneimittelversorgung gerechtfertigt.

Folgen für Steuerplanung und Nachfolge

Gestaltungen über eine Kapitalgesellschaft entfallen für den Apothekenbetrieb selbst. Realistisch sind Einzelunternehmen, GbR oder OHG unter Approbierten und die Verpachtung. Bei der Skalierung gilt zudem eine Grenze: Die Erlaubnis kann nach § 1 Abs. 2 ApoG bis zu drei Filialapotheken umfassen, insgesamt also höchstens vier Standorte.

Für die Nachfolge heißt das: Du kannst eine Apotheke nicht durch den Verkauf von Anteilen an einer GmbH übergeben. Der Nachfolger braucht eine eigene Erlaubnis. Das prägt auch den Apothekenwert, denn Kaufpreis, Verpachtung und Übergabe müssen innerhalb dieser Rechtsform-Grenzen geplant werden. Zum Stand Oktober 2026 haben wir keine Änderung festgestellt, die das Verbot aufhebt. Die Apothekenreform 2026 betrifft nach unserer Prüfung vor allem andere Fragen wie Zweigapotheken.

Fiktives Beispiel: Ein Apotheker mit einem Jahresumsatz von EUR 2.400.000,00 möchte seine Apotheke in eine GmbH einbringen und einen Investor mit EUR 300.000,00 gegen eine Gewinnbeteiligung als stillen Gesellschafter aufnehmen. Beides scheitert: Die GmbH kann die Erlaubnis nicht erhalten und die stille Beteiligung ist nach § 8 ApoG unzulässig. Zulässig wäre, einen zweiten Apotheker mit eigener Erlaubnis als Gesellschafter einer OHG aufzunehmen. Ob das wirtschaftlich und steuerlich passt, prüft er vor dem Notartermin.

Typische Fehler und Risiken

  • Eine GmbH oder AG wird als Betreiber geplant. Die Erlaubnis lässt sich für sie nicht erlangen, die Planung ist hinfällig.
  • Ein Investor wird über stille Beteiligung oder ein umsatzabhängiges Darlehen eingebunden. Solche Vereinbarungen sind nach § 8 ApoG unzulässig.
  • Ein Mietvertrag über die Apothekenräume knüpft die Miete an Umsatz oder Gewinn. Das kann unzulässig sein, anders als bei einer Pacht nach § 9 ApoG.
  • Bei der Nachfolge wird mit dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen gerechnet. Der Nachfolger benötigt jedoch eine eigene Erlaubnis.
  • Die Verpachtung wird als dauerhafte Lösung geplant, obwohl § 9 ApoG sie nur in bestimmten Fällen und befristet zulässt.

Häufige Fragen

Darf eine Apotheke eine GmbH sein? ▼
Nein, jedenfalls nicht für den Betrieb einer öffentlichen Apotheke. Die Erlaubnis erhält nur ein approbierter Apotheker. Mehrere Personen können sich nur als GbR oder OHG zusammenschließen. Ob für Randbereiche außerhalb des Apothekenbetriebs eine GmbH sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was ist das Fremdbesitzverbot bei Apotheken? ▼
Es ist der Grundsatz, dass nur Apotheker eine Apotheke besitzen und leiten dürfen. Rechtlich folgt er aus dem Zusammenspiel von Erlaubnis, persönlicher Leitung und dem Verbot stiller Beteiligungen. Der EuGH hat dies 2009 aus Gründen des Gesundheitsschutzes für zulässig gehalten.
Was bedeutet das Fremdbesitzverbot für die Nachfolge? ▼
Du kannst eine Apotheke nicht über den Verkauf von GmbH-Anteilen übergeben. Der Nachfolger braucht eine eigene Erlaubnis. Möglich sind der Verkauf der Apotheke, die Aufnahme in eine Gesellschaft von Apothekern oder in engen Grenzen die Verpachtung. Die Übergabe sollte früh geplant werden.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du die Rechtsform Deiner Apotheke wählst, Partner aufnimmst, einen Kauf oder eine Übergabe planst oder die steuerlichen Folgen einer Verpachtung klären willst.

Auch gesucht als: Apothekenrechtsform, § 8 ApoG · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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