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Glossar / Apotheken-OHG

GLOSSAR · APOTHEKEN

Apotheken-OHG

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Eine Apotheken-OHG ist eine offene Handelsgesellschaft, in der mehrere Apothekerinnen und Apotheker gemeinsam eine Apotheke betreiben. Jeder Gesellschafter braucht eine eigene Betriebserlaubnis.

Was ist eine Apotheken-OHG?

Wegen des Fremdbesitzverbots können mehrere Personen eine Apotheke nach § 8 ApoG nur als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als offene Handelsgesellschaft betreiben. Kapitalgesellschaften wie die GmbH scheiden aus. Alle Gesellschafter müssen Apothekerinnen oder Apotheker sein und eine eigene Erlaubnis besitzen. Stille Beteiligungen und umsatz- oder gewinnabhängige Darlehen sind unzulässig. Die OHG wird ins Handelsregister eingetragen, alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.

Steuerliche Behandlung

Steuerlich ist die OHG eine Mitunternehmerschaft. Die Gesellschaft selbst zahlt Gewerbesteuer. Die Gewinne werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und bei ihnen mit Einkommensteuer belastet (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Das Finanzamt stellt die Einkünfte gesondert und einheitlich fest. Die Gewerbesteuer wird über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet.

Vergütungen, die ein Gesellschafter von der OHG erhält, etwa für seine Tätigkeit oder für die Vermietung der Apothekenräume, mindern den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft nicht. Sie gehören zu seinem Gewinnanteil. Gehört die Immobilie einem Gesellschafter und dient sie der Apotheke, ist sie in der Regel Sonderbetriebsvermögen. Das wird bei einem Verkauf oder im Erbfall wichtig, weil dann stille Reserven aufgedeckt werden können.

Eintritt, Austritt und Nachfolge

Tritt eine Apothekerin gegen Zahlung ein, wird der Mehrbetrag über dem Buchwert häufig in einer Ergänzungsbilanz erfasst und abgeschrieben. Scheidet ein Gesellschafter aus, ist der Gewinn aus der Veräußerung seines Anteils nach § 16 EStG zu versteuern. Unter Voraussetzungen kommen ein Freibetrag und die Fünftelregelung oder der ermäßigte Steuersatz in Betracht. Der Gesellschaftsvertrag sollte Abfindung, Wettbewerb und Erbfall regeln, denn Erben ohne Approbation können nicht Gesellschafter einer Apotheken-OHG werden.

Fiktives Beispiel: Zwei Apothekerinnen betreiben gemeinsam eine Apotheke als OHG und verteilen den Gewinn hälftig. Der Gewinn vor Vergütungen beträgt EUR 400.000,00. Gesellschafterin A erhält eine Tätigkeitsvergütung von EUR 60.000,00, Gesellschafterin B vermietet der OHG die Räume für EUR 36.000,00 im Jahr. Beide Beträge werden vorab zugerechnet, die verbleibenden EUR 304.000,00 hälftig verteilt. A versteuert damit EUR 212.000,00, B EUR 188.000,00.

Typische Fehler und Risiken

  • Ein Gesellschafter hat keine eigene Erlaubnis. Die Gesellschaft darf die Apotheke dann nicht betreiben.
  • Der Mietvertrag für die Räume enthält eine umsatzabhängige Miete. Das ist nach § 8 ApoG unzulässig.
  • Die Immobilie eines Gesellschafters wird nicht als Sonderbetriebsvermögen erfasst. Bei Verkauf oder Erbfall droht eine ungeplante Steuerlast.
  • Der Gesellschaftsvertrag regelt den Todesfall nicht. Erben ohne Approbation können die Beteiligung nicht fortführen.

Häufige Fragen

Darf eine Apotheke als OHG geführt werden? ▼
Ja. Nach § 8 ApoG können mehrere Apothekerinnen und Apotheker eine Apotheke als GbR oder OHG betreiben. Jeder Gesellschafter braucht eine eigene Erlaubnis.
Wie wird der Gewinn einer Apotheken-OHG versteuert? ▼
Die OHG zahlt Gewerbesteuer. Der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet, die ihn mit Einkommensteuer versteuern. Die Gewerbesteuer wird über § 35 EStG weitgehend angerechnet.
Was passiert beim Tod eines Gesellschafters? ▼
Das regelt der Gesellschaftsvertrag. Erben ohne Approbation können nicht Gesellschafter werden. Üblich sind Abfindungsregeln, deren steuerliche Folgen vorab durchgerechnet werden sollten.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, bevor Du eine OHG gründest, einen Partner aufnimmst oder ausscheidest. Wir prüfen mit Dir Gewinnverteilung, Sonderbetriebsvermögen und die Regeln für den Erbfall.

Auch gesucht als: Apotheke als OHG, Apothekengemeinschaft, Apotheken-GbR · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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