Glossar / Personengesellschaft
Personengesellschaft
Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG zahlen keine eigene Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet. Die Gewerbesteuer schuldet die Gesellschaft selbst.
Was ist eine Personengesellschaft?
Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, bei dem die Gesellschafter im Vordergrund stehen. Zu den Personengesellschaften zählen die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (offene Handelsgesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft), die GmbH & Co. KG und die Partnerschaftsgesellschaft. Bei der OHG haftet kein Gesellschafter gegenüber den Gläubigern beschränkt (§ 105 HGB). Bei der KG haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt, die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Haftsumme (§ 171 HGB). Die GbR kann rechtsfähig sein (§ 705 BGB).
Die Rechtsform ist ein zentrales Thema der Rechtsformwahl. Personengesellschaften sind einfach zu gründen und flexibel in der Ausgestaltung. Kapitalgesellschaften wie die GmbH schirmen die Gesellschafter dagegen stärker ab, haben aber eine eigene Steuerebene.
Wie wird eine Personengesellschaft besteuert?
Steuerlich ist die Personengesellschaft transparent. Sie zahlt keine Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Der Gewinn wird nach § 180 AO einheitlich und gesondert festgestellt und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet. Diese versteuern ihn mit ihrem persönlichen Steuersatz, unabhängig davon, ob er ausgezahlt wurde. Gesellschafter, die Mitunternehmer sind, erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, einschließlich Sondervergütungen (siehe Mitunternehmerschaft).
Die Gewerbesteuer schuldet die Gesellschaft selbst. Der Freibetrag beträgt EUR 24.500,00, die Steuermesszahl 3,5 Prozent (§ 11 GewStG). Natürliche Personen können die Gewerbesteuer nach § 35 EStG pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Auf Antrag kann die Gesellschaft nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optieren. Die Option ist unwiderruflich und muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden, ab dem sie gelten soll. Eine Reform der Mitunternehmerbesteuerung wird politisch diskutiert, ist aber nicht beschlossen.
Fiktives Beispiel: D und E betreiben gemeinsam eine OHG und sind je zur Hälfte am Gewinn beteiligt. Die OHG erzielt EUR 200.000,00 Gewinn vor Gewerbesteuer. D und E versteuern je EUR 100.000,00 in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung. Die OHG zahlt bei einem Freibetrag von EUR 24.500,00, einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent und einem Hebesatz von 400 Prozent Gewerbesteuer von EUR 24.570,00. Davon rechnen D und E je zur Hälfte pauschal auf ihre Einkommensteuer an, soweit die Höchstgrenzen nicht überschritten sind. Die Gesellschaft selbst gibt eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ab.
Typische Fehler und Risiken
- Die Haftung wird unterschätzt. Bei GbR und OHG haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt.
- Gewinne werden nicht entnommen, aber trotzdem versteuert. Die Steuer muss aus anderen Mitteln gezahlt werden, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Entnahmen für Steuern vorsieht.
- Die einheitliche und gesonderte Feststellung wird nicht oder falsch abgegeben. Fehler wirken sich auf alle Gesellschafter aus, Einwendungen sind gegen den Feststellungsbescheid zu richten.
- Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen werden übersehen. Das führt zu fehlerhaften Einkünften und kann bei einer Betriebsprüfung Nachzahlungen auslösen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen GbR, OHG und KG?
Zahlt eine Personengesellschaft Einkommensteuer?
Kann eine Personengesellschaft wie eine GmbH besteuert werden?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du eine Personengesellschaft gründen, Gesellschafter aufnehmen oder zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft wählen willst. Gemeinsam lässt sich die Belastung beider Varianten vergleichen.
Auch gesucht als: OHG, KG · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.