Glossar / Mitunternehmerschaft
Mitunternehmerschaft
Eine Mitunternehmerschaft liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben und Mitunternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative tragen. Ihre Gewinne werden den Mitunternehmern anteilig zugerechnet.
Wann liegt eine Mitunternehmerschaft vor?
Der Begriff der Mitunternehmerschaft stammt aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Danach gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Gewinnanteile von Gesellschaftern einer OHG, KG oder einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist. Mitunternehmer ist, wer Mitunternehmerrisiko trägt, also am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven beteiligt ist und Mitunternehmerinitiative entfaltet, also Entscheidungen mitgestalten oder zumindest kontrollieren kann. Die Rechtsprechung prüft beides im Gesamtbild.
Typische Mitunternehmerschaften sind die GbR, die OHG, die KG und die GmbH & Co. KG. Auch eine atypisch stille Gesellschaft kann dazu zählen. Nicht jeder Gesellschafter ist Mitunternehmer, etwa wenn er kaum Rechte hat und nicht am Wertzuwachs teilnimmt. Mitunternehmer können mittelbar beteiligt sein, wenn sie über eine Personengesellschaft beteiligt sind und auf jeder Ebene Mitunternehmer sind.
Besteuerung, Sonderbetriebsvermögen und Mitunternehmeranteil
Die Mitunternehmerschaft ist steuerlich transparent. Der Gewinn wird nach § 180 AO einheitlich und gesondert festgestellt und den Mitunternehmern zugerechnet. Zum Gewinn zählen auch Sondervergütungen, die ein Mitunternehmer von der Gesellschaft für Arbeit, Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhält. Wirtschaftsgüter, die dem Mitunternehmer gehören und dem Betrieb der Gesellschaft dienen, bilden das Sonderbetriebsvermögen. Es ist steuerlich Teil des Betriebsvermögens der Gesellschaft.
Der Mitunternehmeranteil ist der Anteil an der Gesellschaft samt Sonderbetriebsvermögen. Wird er verkauft oder aufgegeben, entsteht nach § 16 EStG ein Veräußerungsgewinn, der stille Reserven aufdeckt. Die Gewerbesteuer der Gesellschaft wird nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer natürlicher Personen angerechnet. Zur Reformdiskussion über ein erweitertes Wahlrecht und ein einfacheres Sonderbetriebsvermögen: Es handelt sich bislang um politische Vorschläge, nicht um geltendes Recht.
Fiktives Beispiel: C ist Kommanditist einer KG. Sein Gewinnanteil beträgt EUR 80.000,00. Zusätzlich vermietet er der KG ein Grundstück für EUR 24.000,00 im Jahr. Auf das Grundstück entfallen Abschreibung und Schuldzinsen von zusammen EUR 9.000,00. Das Grundstück ist Sonderbetriebsvermögen. C erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb von EUR 80.000,00 plus EUR 24.000,00 minus EUR 9.000,00, also EUR 95.000,00. Das Finanzamt stellt diesen Betrag einheitlich und gesondert fest. Ohne die Behandlung als Mitunternehmer würde die Miete als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung gelten.
Typische Fehler und Risiken
- Sonderbetriebsvermögen wird nicht erfasst, etwa ein privat gehaltenes Grundstück, das die Gesellschaft nutzt. Wird es später verkauft oder entnommen, drohen unerwartete Gewinne.
- Sondervergütungen werden als Betriebsausgaben der Gesellschaft gebucht, aber beim Mitunternehmer nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst. Die Feststellungserklärung ist dann fehlerhaft.
- Die Mitunternehmerstellung wird falsch eingeschätzt, etwa bei Beteiligungen von Angehörigen oder bei stillen Gesellschaftern. Das ändert die Einkunftsart.
- Beim Gesellschafterwechsel werden stille Reserven übersehen. Der Verkauf eines Mitunternehmeranteils kann zu einem hohen Veräußerungsgewinn führen.
Ein Beispiel aus der Praxis ist die Apotheken-OHG: Mehrere Apothekerinnen und Apotheker betreiben gemeinsam eine Apotheke, jeder mit eigener Erlaubnis und werden steuerlich als Mitunternehmer behandelt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Mitunternehmer und Gesellschafter?
Was gehört zum Sonderbetriebsvermögen?
Wie wird eine Mitunternehmerschaft besteuert?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Gesellschaftsanteile kaufen, verkaufen oder übertragen willst oder unsicher bist, welche Wirtschaftsgüter zum Sonderbetriebsvermögen zählen. Gemeinsam lässt sich die steuerliche Einordnung prüfen.
Auch gesucht als: Mitunternehmer, Mitunternehmeranteil · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.