Glossar / Pharmazeutische Dienstleistungen
Pharmazeutische Dienstleistungen
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sind Leistungen der Apotheke, die über die gesetzliche Beratungspflicht hinausgehen, etwa die erweiterte Medikationsberatung. Das Impfen in der Apotheke ist eigenständig geregelt.
Was sind pharmazeutische Dienstleistungen?
Versicherte haben nach § 129 Abs. 5e SGB V Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) der Apotheken, die über die Informations- und Beratungspflicht nach der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Genannt werden zum Beispiel die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, die pharmazeutische Betreuung nach einer Organtransplantation oder bei oraler Antitumortherapie, die standardisierte Risikoerfassung bei hohem Blutdruck und die erweiterte Einweisung in die Inhalationstechnik.
Die Vergütung und die Anspruchsvoraussetzungen vereinbaren die Apothekenorganisation und der GKV-Spitzenverband. Nach dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das am 2. Juli 2026 in Kraft getreten ist, sieht neue Fristen für die Vereinbarung von Leistungsbeschreibung und Vergütung vor. Den aktuellen Stand der Vereinbarung solltest Du vor jeder Kalkulation prüfen.
Impfen in der Apotheke
Das Impfen in der Apotheke wird oft mit den pDL zusammen genannt, ist aber eigenständig geregelt. Nach dem ApoVWG dürfen geschulte Apothekerinnen und Apotheker über Grippe und Corona hinaus weitere Totimpfstoffe verimpfen. Lebendimpfstoffe, etwa gegen Masern oder Gelbfieber, bleiben Ärzten vorbehalten. Die erweiterten Impfungen sind für Erwachsene ab 18 Jahren vorgesehen. Unter Voraussetzungen ist die Verabreichung an geschultes Personal wie PTA delegierbar. Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und Dokumentation bleiben bei den Apothekern.
Voraussetzung sind eine Ergänzungsschulung, ein geeigneter Raum und ein Notfallmanagement. Keine Apotheke muss impfen. Die Vergütung der neuen Impfungen ist nach unserem Kenntnisstand noch zu vereinbaren.
Wirtschaftlichkeit und Umsatzsteuer
Ob sich ein Angebot rechnet, ist eine Frage des Break-even-Punkts. Du stellst die Fixkosten für Raum, Ausstattung, Schulung und Ausfallzeit dem Deckungsbeitrag je Leistung gegenüber. Dazu kommt der Personaleinsatz, denn Apothekerstunden sind teurer als PTA-Stunden. Messen solltest Du auch den Zusatzertrag im Freiwahlbereich durch neue Laufkundschaft, weil er den Rohertrag verändert.
Steuerlich können gemischte Umsätze entstehen. Ob und wie weit die Vorsteuer aus Kosten für Räume und Ausstattung abziehbar ist, hängt von der Zuordnung ab (§ 15 Abs. 4 UStG). Das gehört in die Kalkulation, bevor Du investierst.
Fiktives Beispiel: Eine Apotheke rechnet für ein Impfangebot mit Fixkosten von EUR 1.200,00 im Jahr. Nach Abzug der Personalkosten bleibt ein angenommener Deckungsbeitrag von EUR 4,00 je Impfung. Der Break-even liegt dann bei 300 Impfungen im Jahr. Bei erwarteten 150 Impfungen müsste jede Impfung zusätzlich einen Ertrag von EUR 4,00 im Freiwahlbereich auslösen, damit sich das Angebot trägt. Die Zahlen sind Annahmen und durch eigene Werte zu ersetzen.
Typische Fehler und Risiken
- Die Schulung fehlt oder ist veraltet. Die bisherige Grippe- und Corona-Schulung reicht für weitere Totimpfstoffe nach derzeitigem Stand nicht aus.
- Die Vergütung wird angenommen, obwohl sie noch nicht vereinbart ist. Die Kalkulation kippt, wenn der Satz niedriger ausfällt.
- Der Vorsteuerabzug aus Räumen und Ausstattung wird nicht aufgeteilt, obwohl steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze zusammentreffen. Das fällt oft erst in der Betriebsprüfung auf.
- Der Zusatzertrag im Freiwahlbereich wird erwartet, aber nie gemessen. Ohne Zahlen bleibt unklar, ob das Angebot den Rohertrag verbessert.
Häufige Fragen
Welche pharmazeutischen Dienstleistungen gibt es?
Dürfen Apotheken seit 2026 mehr impfen?
Wie rechnet sich ein Impfangebot in der Apotheke?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, bevor Du in Raum, Ausstattung und Schulung investierst. Wir rechnen den Break-even mit Deinen Zahlen und ordnen die Umsatzsteuer ein.
Auch gesucht als: Impfen in der Apotheke, pDL · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 10.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.