Impfen in der Apotheke: Wann sich das Angebot wirklich rechnet
Seit dem ApoVWG dürfen Apotheken mehr impfen. Ob daraus Gewinn wird, entscheidet nicht das Gesetz, sondern Deine Rechnung: Fixkosten, Personaleinsatz und Zusatzumsatz.
Das Wichtigste in Kürze
- Ob sich Impfen in Deiner Apotheke rechnet, entscheidet nicht das Gesetz, sondern Deine Rechnung aus Fixkosten, Personaleinsatz und Zusatzumsatz.
- Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken auch andere Schutzimpfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen durchführen, praktisch brauchst Du aber die passende Schulung, das Mustercurriculum war Anfang Oktober 2026 noch in Abstimmung.
- Bei EUR 11,00 Hauptleistung je Grippeimpfung trägt sich Impfen allein selten von selbst, in der Beispielrechnung liegt der Break-even je nach Szenario bei 150 bis 400 Impfungen pro Jahr.
- Die Impfleistung ist umsatzsteuerfrei, der Impfstoff nicht, die gemischten Umsätze können den Vorsteuerabzug kürzen und gehören deshalb vor einer Investition in Deine Kalkulation.
Was seit dem 2. Juli 2026 gilt und was noch nicht
Aus den Modellprojekten der letzten Jahre ist über die Corona- und die Grippeimpfung inzwischen Regelversorgung geworden. Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das am 1. Juli 2026 verkündet wurde und am 2. Juli 2026 in Kraft getreten ist, kommt der nächste Schritt: Apotheken dürfen zusätzlich zu Grippe- und Corona-Impfungen auch andere Schutzimpfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen durchführen, etwa gegen Tetanus, Diphtherie oder FSME. Lebendimpfstoffe bleiben ausgenommen.
Neu ist auch die Delegation: Nach ärztlicher Schulung dürfen pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) und Pharmazeuten im Praktikum die Verabreichung übernehmen. Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und Dokumentation sollen bei den impfberechtigten Apothekerinnen und Apothekern bleiben.
Wichtig für Deine Planung: Rechtlich ist das seit Juli möglich, praktisch brauchst Du die passende Schulung. Das Mustercurriculum für die neuen Impfungen und für die Schulung des Personals erarbeiten Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer, nach dem Stand unserer Recherche Anfang Oktober 2026 ist es noch in Abstimmung. Wer schon für Grippe und Corona geschult ist, braucht für die Totimpfstoffe voraussichtlich nur eine Ergänzungsschulung. In der Apotheke impfst Du Erwachsene ab 18 Jahren.
Quellen: Deutsche Apotheker Zeitung, 01.07.2026; ABDA, ApoVWG in Kraft; ABDA, Schutzimpfungen in Apotheken; Deutsches Ärzteblatt zur Delegation. Rechtsstand: Oktober 2026.
Was Impfen heute vergütet
Die Zahlen sind überschaubar. Für die Grippeimpfung erhalten Apotheken seit dem 1. September 2026 eine Hauptleistung von EUR 11,00 (zuvor EUR 10,68), umsatzsteuerfrei. Dazu kommen EUR 0,99 Nebenleistung für Verbrauchsmaterial und das Absetzbarkeitsrisiko sowie der Impfstoff, den Du zum Apothekeneinkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer und EUR 1,00 Beschaffungskosten abrechnest.
| Leistung | Vergütung | Hinweis |
|---|---|---|
| Grippeimpfung, Hauptleistung | EUR 11,00 | seit 01.09.2026, umsatzsteuerfrei |
| Grippeimpfung, Nebenleistung | EUR 0,99 | Verbrauchsmaterial und Absetzbarkeitsrisiko |
| Impfstoff (Fertigspritze) | Apothekeneinkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer | zuzüglich EUR 1,00 Beschaffungskosten |
| Corona-Impfung, Mehrdosenbehältnis | EUR 13,58 | Hauptleistung |
| Corona-Impfung, Einzeldosis | EUR 11,53 | wenn keine Mehrdosenbehältnisse mehr genutzt werden (Betrag von uns nicht gegengeprüft) |
| Neue Totimpfstoffe | noch offen | Vergütung muss nach unserem Stand erst vereinbart werden |
Die ehrliche Ausgangslage dazu: In der Vorsaison führten laut ABDA rund 1.700 Apotheken etwa 218.000 Grippeimpfungen durch. Das sind im Schnitt rund 128 Impfungen je impfende Apotheke und Saison. Mit einem Honorar von EUR 11,00 bis EUR 12,00 je Impfung trägt sich Impfen allein deshalb nur selten von selbst.
Quellen: ABDA, Grippeimpfungen Saison 2026/2027; Pharmazeutische Zeitung; IWW, Apothekervergütung; Apotheke Adhoc, Corona-Impfung. Der Durchschnitt ist eigene Berechnung aus 218.000 durch 1.700.
Beispielrechnung: Wo liegt Dein Break-even?
Wir rechnen mit drei Szenarien. Annahmen, die Du durch Deine eigenen Zahlen ersetzt: Fixkosten von EUR 1.200,00 pro Jahr (anteilige Abschreibung der Ausstattung, Fortbildung, Notfallmaterial), Vollkosten von EUR 60,00 pro Stunde für Apotheker und EUR 30,00 für PTA. Die Nebenleistung deckt Verbrauchsmaterial und Verwurf, übrig bleibt die Hauptleistung von EUR 11,00.
| Szenario | Personalkosten je Impfung | Deckungsbeitrag je Impfung | Break-even pro Jahr |
|---|---|---|---|
| A: Apotheker macht alles (8 Minuten) | EUR 8,00 | EUR 3,00 | 400 Impfungen |
| B: Aufgabenteilung (Apotheker 3 Minuten, PTA 8 Minuten) | EUR 7,00 | EUR 4,00 | 300 Impfungen |
| C: wie B, plus EUR 4,00 Zusatzertrag je Impfling im Freiwahlbereich | EUR 7,00 | EUR 8,00 | 150 Impfungen |
Das Ergebnis ist unbequem und deshalb nützlich: Bei durchschnittlich 128 Impfungen je Apotheke und Saison rechnet sich selbst Szenario C noch nicht: Du deckst dann EUR 1.024,00 (128 mal EUR 8,00) und bleibst EUR 176,00 unter den Fixkosten von EUR 1.200,00. Erst ab 150 Impfungen ist der Break-even erreicht. In Szenario A (EUR 384,00) und B (EUR 512,00) ist die Lücke noch deutlich größer. Drei Hebel entscheiden: die Aufgabenteilung (die neue Delegation an PTA spart teure Apothekerstunden), der Zusatzertrag je Impfling und die Menge, etwa durch zusätzliche Impfarten, feste Impftage und Terminbuchung.
Quellen: Eigene Beispielrechnung. Die Stundensätze, Fixkosten und Zeiten sind Annahmen und variieren je Apotheke stark.
Steuer: Warum die Umsatzsteuer mitrechnet
Die Impfleistung ist umsatzsteuerfrei, der Impfstoff wird dagegen mit Umsatzsteuer abgerechnet. Damit entstehen gemischte Umsätze und das wirkt sich auf den Vorsteuerabzug aus: Kosten, die der steuerfreien Impfleistung zuzuordnen sind, etwa für Raum und Ausstattung, berechtigen unter Umständen nur anteilig zum Vorsteuerabzug. Ob und wie stark das bei Dir greift, hängt davon ab, wie Du Räume und Anschaffungen zuordnest.
Das gehört in die Kalkulation, bevor Du investierst. Eine Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG und eine saubere Zuordnung der Kosten verhindern spätere Korrekturen bei der Betriebsprüfung. Mehr zu typischen Prüfungsthemen steht im Beitrag Betriebsprüfung in der Apotheke.
Cross-Selling: der zweite Hebel
Wer impft, bringt Menschen in die Apotheke, die sonst nicht kämen: neue Laufkundschaft, mehr Kundenbindung und Gelegenheiten für Zusatzverkäufe im OTC- und Freiwahlbereich. Entscheidend ist, dass Du diesen Effekt misst. Wie viel Zusatzertrag entsteht je Impfling und wie viele kommen wieder? Erst mit diesen beiden Zahlen weißt Du, ob Szenario B oder C für Dich realistisch ist.
Dazu gehört auch das Umfeld: Mit dem Fixum von EUR 9,00 seit dem 1. Juli 2026 und EUR 9,50 ab dem 1. Januar 2027 bleibt das Rx-Geschäft Dein Kern. Impfen ist ein Baustein, um den Ertrag breiter aufzustellen, nicht sein Ersatz.
So gehen wir vor: Potenzialanalyse für Dein Impfangebot
- Kosten erfassen: Welche Fixkosten entstehen durch Raum, Ausstattung, Schulung und Ausfallzeit?
- Personaleinsatz planen: Wer macht Anamnese und Aufklärung, wer impft? Wir rechnen die Delegation an PTA durch.
- Break-even bestimmen: Wie viele Impfungen pro Woche brauchst Du, damit es sich lohnt, bei Grippe, Corona und den neuen Impfungen?
- Zusatzertrag messen: Wie viel Umsatz im Freiwahlbereich hängt an einer Impfung?
- Steuer einordnen: Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zuordnung der Kosten, damit die Rechnung auch nach Steuern stimmt.
Wenn Du wissen willst, ob sich das Impfen in Deiner Apotheke rechnet, melde Dich für eine individuelle Potenzialanalyse. Wir rechnen mit Deinen Zahlen und sagen Dir offen, wenn sich ein Angebot nicht lohnt. Mehr zu unserem Angebot findest Du unter Betriebswirtschaftliche Beratung und Steuerberatung für Apotheken. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch.
Häufige Fragen
Welche Impfungen dürfen Apotheken seit dem 2. Juli 2026 durchführen?
Wie viel verdient eine Apotheke an einer Grippeimpfung?
Ab wie vielen Impfungen rechnet sich das Impfangebot in der Apotheke?
Rechtsstand: Oktober 2026. Die Vergütungen und Fristen können sich ändern. Alle Beispielrechnungen sind vereinfacht und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.