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Apothekenwert: Warum drei Bewertungsmethoden besser sind als eine

Veröffentlicht am 8. September 2026 · Aktualisiert am 9. Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Käufer und Verkäufer einer Apotheke reden oft aneinander vorbei, weil beide Seiten mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden rechnen. Wer den Wert nur über eine einzige Formel ermittelt, verhandelt auf wackligem Boden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Wert Deiner Apotheke ermittelst Du am besten mit mehreren Methoden, weil es kein gesetzlich vorgeschriebenes Bewertungsverfahren gibt und eine einzelne Formel nur eine einzelne Zahl liefert.
  • Gängig sind Ertragswertverfahren, Cashflow-Vervielfältiger und Faustformeln, die Faustformeln dienen aber nur der schnellen Plausibilisierung und reichen für eine belastbare Kaufpreisfindung allein nicht aus.
  • Die Datenbasis muss um Sondereffekte aus Corona-Masken, Impfvergütungen und COVID-Testungen bereinigt werden und vom Gewinn ist ein angemessener kalkulatorischer Unternehmerlohn abzuziehen.
  • Der Käufer kann den im Kaufpreis enthaltenen Firmenwert steuerlich über 15 Jahre linear abschreiben, was bei der Frage nach dem tragbaren Kaufpreis mitzurechnen ist.

Warum es keine „richtige“ Formel für den Apothekenwert gibt

Anders als bei manchen anderen Bewertungsanlässen gibt es für den Verkauf einer Apotheke kein gesetzlich vorgeschriebenes Bewertungsverfahren. In der Praxis haben sich mehrere Methoden parallel etabliert und genau darin liegt eine der häufigsten Ursachen für gescheiterte Verkaufsgespräche: Der Verkäufer rechnet mit einer Faustformel auf Basis des Umsatzes, der Käufer mit einem Ertragswertverfahren auf Basis nachhaltiger Erträge und beide Zahlen liegen am Ende weit auseinander, ohne dass jemand sagen kann, welche „richtig“ ist.

Die drei gängigen Methoden im Überblick

Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert aus den nachhaltig erzielbaren, um Sondereffekte bereinigten Erträgen der Zukunft, kapitalisiert mit einem angemessenen Zinssatz. Es ist die theoretisch fundierteste Methode, verlangt aber eine saubere Prognose der künftigen Ertragslage.

Die Cashflow-Vervielfältiger-Methode arbeitet mit einem Multiplikator auf den nachhaltigen Cashflow oder EBITDA, angelehnt an tatsächlich beobachtete Transaktionspreise vergleichbarer Apotheken. Sie ist schneller anwendbar, hängt aber stark davon ab, wie gut die zugrunde liegenden Vergleichsdaten tatsächlich passen.

Vereinfachte Faustformel-Ansätze, etwa ein Vielfaches des Rohertrags oder des Umsatzes, dienen vor allem der schnellen Plausibilisierung in einem frühen Verhandlungsstadium. Für eine belastbare Kaufpreisfindung reichen sie allein nicht aus, weil sie individuelle Besonderheiten der jeweiligen Apotheke kaum abbilden.

Ergänzend orientiert sich die Praxis am IDW-Standard S1 für Unternehmensbewertungen, der den methodischen Rahmen für eine fundierte Ertragswertermittlung vorgibt und insbesondere bei größeren Transaktionen oder Streitfällen als Referenz herangezogen wird. Der Standard wurde 2026 neu gefasst (IDW S 1 i.d.F. 2026, laut Fachquellen am 8. April 2026 veröffentlicht); er ist nach diesen Quellen auf Bewertungsstichtage nach der Veröffentlichung anzuwenden. Welche Änderungen sich für die Bewertung einer Apotheke konkret ergeben, haben wir noch nicht abschließend geprüft; stimm das Vorgehen im Einzelfall mit dem Bewerter ab.

Der entscheidende Schritt davor: Sondereffekte herausrechnen

Egal welche Methode Du wählst, das Ergebnis taugt nur so viel wie die Datenbasis, auf der es aufbaut. Die vergangenen Geschäftsjahre vieler Apotheken sind durch außergewöhnliche Erträge aus dem Verkauf von Corona-Masken, aus Impfvergütungen und aus COVID-Testungen verzerrt. Diese Effekte waren zeitlich begrenzt und wiederholen sich nicht, gehören also nicht in die nachhaltige Ertragsbasis für eine Bewertung. Wer sie unbereinigt in die Berechnung übernimmt, kommt zwangsläufig zu einem überhöhten und nicht belastbaren Wert, den weder eine Bank noch ein informierter Käufer akzeptieren wird.

Der kalkulatorische Unternehmerlohn: oft der größte Streitpunkt

Ein zweiter, ebenso wichtiger Bereinigungsschritt betrifft den kalkulatorischen Unternehmerlohn. Bevor der eigentliche Ertragswert berechnet wird, muss vom Gewinn ein angemessenes Gehalt für die Arbeitsleistung des Apothekers selbst abgezogen werden, so, als würde er sich als angestellter Approbierter bezahlen. Wird dieser Schritt übersprungen oder mit einem zu niedrigen Betrag angesetzt, fließt ein Teil der eigentlichen Arbeitsleistung fälschlich in den Unternehmenswert ein und der Wert wird systematisch zu hoch ausgewiesen. Gerade bei inhabergeführten Apotheken mit überdurchschnittlichem persönlichem Einsatz ist das ein häufiger Streitpunkt zwischen den Verhandlungsparteien.

Was der Käufer nach dem Kauf noch mitnimmt: die Firmenwertabschreibung

Für den Käufer lohnt sich der Blick über den Kaufpreis hinaus: Der im Kaufpreis enthaltene Firmenwert kann steuerlich über 15 Jahre linear abgeschrieben werden. Das mindert die laufende Steuerbelastung nach der Übernahme und sollte bei der Frage, welcher Kaufpreis für den Käufer wirtschaftlich tragbar ist, in die Gegenrechnung einfließen, nicht nur der reine Kaufpreis selbst.

Fazit

Eine einzelne Bewertungsmethode liefert eine einzelne Zahl, aber keine Verhandlungsgrundlage, der beide Seiten vertrauen. Ein Methodenmix aus Ertragswertverfahren, Cashflow-Vervielfältiger und einer ergänzenden Plausibilisierung über Faustformeln oder den IDW-Standard S1 zeigt stattdessen eine Bandbreite, innerhalb der sich Käufer und Verkäufer sachlich einigen können. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall eine bereinigte Datenbasis ohne Corona-Sondereffekte und mit einem realistischen kalkulatorischen Unternehmerlohn. Nur so wird aus einer Zahl eine Grundlage, über die sich tatsächlich verhandeln lässt.

Häufige Fragen

Wie wird der Wert einer Apotheke ermittelt? ▼
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Bewertungsverfahren gibt es nicht. In der Praxis werden das Ertragswertverfahren, die Cashflow-Vervielfältiger-Methode und vereinfachte Faustformeln genutzt. Ein Methodenmix zeigt eine Bandbreite, innerhalb der sich Käufer und Verkäufer sachlich einigen können, während eine einzelne Formel nur eine einzelne Zahl liefert.
Warum muss der kalkulatorische Unternehmerlohn bei der Apothekenbewertung abgezogen werden? ▼
Vom Gewinn ist ein angemessenes Gehalt für die Arbeitsleistung des Apothekers abzuziehen, so als wäre er angestellter Approbierter. Wird dieser Schritt übersprungen oder zu niedrig angesetzt, fließt ein Teil der Arbeitsleistung fälschlich in den Unternehmenswert ein und der Wert fällt systematisch zu hoch aus.
Welche Sondereffekte gehören nicht in die Ertragsbasis einer Apothekenbewertung? ▼
Außergewöhnliche Erträge aus dem Verkauf von Corona-Masken, aus Impfvergütungen und aus COVID-Testungen waren zeitlich begrenzt und wiederholen sich nicht. Sie gehören nicht in die nachhaltige Ertragsbasis. Werden sie unbereinigt übernommen, ergibt sich ein überhöhter, nicht belastbarer Wert, den weder eine Bank noch ein informierter Käufer akzeptiert.

Rechtsstand: Oktober 2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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