Glossar / EBITDA
EBITDA
EBITDA bezeichnet das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Die Kennzahl zeigt die operative Ertragskraft eines Unternehmens und dient oft als Basis für Bewertung und Kreditgespräche.
Was bedeutet EBITDA?
EBITDA steht für Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization. Gemeint ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Werte. Du kommst darauf, indem Du zum Jahresergebnis die Ertragsteuern, das Zinsergebnis und die Abschreibungen addierst. Die Kennzahl blendet damit Finanzierung, Steuerlast und Abschreibungspolitik aus und macht Unternehmen besser vergleichbar. Die Bausteine findest Du in der BWA.
EBITDA ist keine gesetzlich definierte Größe. Jedes Unternehmen und jeder Kreditgeber kann sie leicht anders abgrenzen. Wichtig ist außerdem: EBITDA ist kein Cashflow. Es berücksichtigt weder Investitionen noch Veränderungen bei Forderungen und Vorräten noch tatsächlich gezahlte Steuern und Zinsen.
EBITDA bei Bewertung und Finanzierung
Im Mittelstand wird der Kaufpreis eines Unternehmens häufig als Vielfaches des EBITDA verhandelt. In der Unternehmensbewertung bereinigt man das EBITDA zuvor um Einmaleffekte und um nicht marktübliche Vergütungen, etwa ein überhöhtes Geschäftsführergehalt. Banken nutzen die Kennzahl, um die Verschuldung ins Verhältnis zur Ertragskraft zu setzen. Der Faktor hängt von Branche, Größe und Lage ab und ist Verhandlungssache.
EBITDA im Steuerrecht: die Zinsschranke
Das Steuerrecht kennt ein eigenes, steuerliches EBITDA. Nach § 4h EStG sind Zinsaufwendungen zunächst in Höhe der Zinserträge abziehbar. Darüber hinaus ist der Abzug auf 30 Prozent des verrechenbaren EBITDA begrenzt. Nicht abziehbare Zinsen können vorgetragen werden. Die Regel greift nicht, wenn der Nettozinsaufwand unter EUR 3.000.000,00 liegt, daneben gibt es eine Ausnahme für Unternehmen ohne Konzernbezug und eine Konzernklausel. Für Körperschaften gilt ergänzend § 8a KStG. Das steuerliche EBITDA weicht vom betriebswirtschaftlichen oft ab, daher solltest Du beide Rechnungen trennen.
Fiktives Beispiel: Eine Maschinenbau-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von EUR 300.000,00. Dazu kommen Ertragsteuern von EUR 120.000,00, Zinsaufwand von EUR 40.000,00 und Abschreibungen von EUR 140.000,00. Das EBITDA beträgt EUR 600.000,00. Ein Kaufinteressent bietet das Fünffache, also EUR 3.000.000,00. In der Due Diligence stellt sich heraus, dass das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers um EUR 60.000,00 über dem Marktniveau liegt. Das bereinigte EBITDA steigt auf EUR 660.000,00, der Preis nach demselben Faktor auf EUR 3.300.000,00. Der Faktor ist frei gewählt und dient nur der Veranschaulichung.
Typische Fehler und Risiken
- EBITDA wird mit dem Cashflow gleichgesetzt. Investitionen, Steuern und gebundenes Kapital fehlen in der Kennzahl, obwohl sie Geld kosten.
- Vor einem Verkauf wird das EBITDA nicht bereinigt. Einmalerträge, Privatanteile und unübliche Gehälter verfälschen sonst den Kaufpreis.
- Unterschiedliche Definitionen werden vermischt. Kreditverträge nennen oft eigene Berechnungsregeln, sogenannte Covenants, deren Verletzung Folgen haben kann.
- Bei hoher Fremdfinanzierung wird die Zinsschranke übersehen. Die Zinsen sind dann steuerlich nur eingeschränkt abziehbar.
Häufige Fragen
Wie berechnet man das EBITDA?
Was ist der Unterschied zwischen EBITDA und Cashflow?
Welche Rolle spielt das EBITDA bei der Unternehmensbewertung?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Dein Unternehmen verkaufen oder bewerten lassen willst, einen größeren Kredit aufnimmst oder die Zinsschranke bei hoher Verschuldung prüfen musst.
Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.