Wie wir bei ANDERSMACHER mit Künstlicher Intelligenz umgehen
KI-Tools sind in Steuerkanzleien längst im Einsatz, oft ohne klare Regeln. Wir legen offen, wo wir KI nutzen, wo ihre Grenzen liegen und warum die fachliche Prüfung bei uns immer beim Menschen bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kanzlei setzt KI gezielt für Standardaufgaben wie Korrespondenz und Zusammenfassungen ein, die fachliche Prüfung und Freigabe bleiben aber immer bei einem Menschen.
- Bei steuerrechtlicher Recherche zeigt KI systematische Schwächen wie erfundene Quellen, veraltete Rechtslagen oder fehlende steuerrechtliche Logik, weil Quellenhierarchien nicht erkannt werden.
- Für Mandantendaten werden nur freigegebene, vertraglich abgesicherte Systeme genutzt, keine privaten KI-Zugänge einzelner Mitarbeitender, wegen der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.
- Die KI-Nutzung und die zugrunde liegenden Verträge werden regelmäßig überprüft und der Einsatz ist auf klar festgelegte Zwecke begrenzt.
Warum wir das Thema offen ansprechen
Künstliche Intelligenz ist in vielen Kanzleien längst angekommen, oft ohne dass es dazu eine bewusste Entscheidung der Kanzleileitung gab. Aktuelle Befragungen zeigen: Fast die Hälfte der Büroangestellten in Deutschland nutzt beruflich KI-Tools, die der Arbeitgeber nicht bereitstellt, sogenannte Schatten-KI. Für eine Steuerkanzlei ist das kein Randthema, denn hier geht es nicht um irgendwelche Daten, sondern um Deine Mandantendaten und um unsere berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht. Deshalb legen wir offen, wie wir intern mit KI umgehen.
Wo KI heute wirklich an Grenzen stößt
Zusammenfassungen erstellen, Anschreiben vorbereiten, E-Mails formulieren: Das funktioniert mit aktuellen KI-Systemen zuverlässig. Sobald es aber um steuerrechtliche Recherche geht, zeigen sich systematische Schwächen, erfundene Quellen, veraltete Rechtslagen oder eine Antwort, der die grundlegende steuerrechtliche Logik fehlt. Der Grund: Steuerrecht ist ein System mit Quellenhierarchien. Ein BFH-Urteil kann ein älteres ersetzen, ein BMF-Schreiben kann sich auf ein Urteil beziehen, ein Anwendungserlass kann veraltet sein. Reine Ähnlichkeitssuche in Textdatenbanken kennt diese Beziehungen zwischen den Quellen nicht und kann deshalb Relevanz nicht verlässlich einschätzen.
Deshalb bleibt bei uns der Mensch die letzte Instanz
Aus genau diesem Grund ersetzt KI bei uns niemals die fachliche Prüfung durch Deinen Steuerberater. Wir setzen KI-Werkzeuge gezielt dort ein, wo sie wirklich stark sind, etwa beim Formulieren von Standardkorrespondenz oder beim strukturierten Zusammenfassen von Unterlagen. Bei jeder inhaltlichen steuerlichen Aussage gilt bei uns: KI liefert höchstens einen ersten Entwurf, die rechtliche Prüfung und Freigabe bleibt immer bei einem Menschen.
Wie wir mit Deinen Daten umgehen
- Kein Einsatz privater Accounts: Für die Arbeit mit Mandantendaten setzen wir ausschließlich freigegebene, vertraglich abgesicherte Systeme ein, keine privaten KI-Zugänge einzelner Mitarbeitender.
- Klare Zweckbindung: Wir legen fest, für welche Aufgaben KI genutzt werden darf und für welche nicht, insbesondere bei sensiblen Mandanten- und Personaldaten.
- Regelmäßige Überprüfung: Wir prüfen unsere KI-Nutzung und die zugrunde liegenden Verträge regelmäßig neu, statt einmal getroffene Entscheidungen unverändert fortzuschreiben.
Fazit
KI wird die steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen, aber sie verändert bereits heute, wie Kanzleien arbeiten. Für uns bedeutet das: KI-Werkzeuge dort nutzen, wo sie einen echten Mehrwert bringen und dort bewusst darauf verzichten, wo Deine Daten oder die Qualität unserer Beratung auf dem Spiel stehen.
Häufige Fragen
Darf eine Steuerkanzlei Künstliche Intelligenz einsetzen?
Kann KI die steuerrechtliche Recherche zuverlässig übernehmen?
Was bedeutet Schatten-KI und warum ist sie für Kanzleien ein Thema?
Rechtsstand: August 2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.