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Wie wir bei ANDERSMACHER mit Künstlicher Intelligenz umgehen

Veröffentlicht am 26. September 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

KI-Tools sind in Steuerkanzleien längst im Einsatz, oft ohne klare Regeln. Wir legen offen, wo wir KI nutzen, wo ihre Grenzen liegen und warum die fachliche Prüfung bei uns immer beim Menschen bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kanzlei setzt KI gezielt für Standardaufgaben wie Korrespondenz und Zusammenfassungen ein, die fachliche Prüfung und Freigabe bleiben aber immer bei einem Menschen.
  • Bei steuerrechtlicher Recherche zeigt KI systematische Schwächen wie erfundene Quellen, veraltete Rechtslagen oder fehlende steuerrechtliche Logik, weil Quellenhierarchien nicht erkannt werden.
  • Für Mandantendaten werden nur freigegebene, vertraglich abgesicherte Systeme genutzt, keine privaten KI-Zugänge einzelner Mitarbeitender, wegen der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht.
  • Die KI-Nutzung und die zugrunde liegenden Verträge werden regelmäßig überprüft und der Einsatz ist auf klar festgelegte Zwecke begrenzt.

Warum wir das Thema offen ansprechen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Kanzleien längst angekommen, oft ohne dass es dazu eine bewusste Entscheidung der Kanzleileitung gab. Aktuelle Befragungen zeigen: Fast die Hälfte der Büroangestellten in Deutschland nutzt beruflich KI-Tools, die der Arbeitgeber nicht bereitstellt, sogenannte Schatten-KI. Für eine Steuerkanzlei ist das kein Randthema, denn hier geht es nicht um irgendwelche Daten, sondern um Deine Mandantendaten und um unsere berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht. Deshalb legen wir offen, wie wir intern mit KI umgehen.

Wo KI heute wirklich an Grenzen stößt

Zusammenfassungen erstellen, Anschreiben vorbereiten, E-Mails formulieren: Das funktioniert mit aktuellen KI-Systemen zuverlässig. Sobald es aber um steuerrechtliche Recherche geht, zeigen sich systematische Schwächen, erfundene Quellen, veraltete Rechtslagen oder eine Antwort, der die grundlegende steuerrechtliche Logik fehlt. Der Grund: Steuerrecht ist ein System mit Quellenhierarchien. Ein BFH-Urteil kann ein älteres ersetzen, ein BMF-Schreiben kann sich auf ein Urteil beziehen, ein Anwendungserlass kann veraltet sein. Reine Ähnlichkeitssuche in Textdatenbanken kennt diese Beziehungen zwischen den Quellen nicht und kann deshalb Relevanz nicht verlässlich einschätzen.

Deshalb bleibt bei uns der Mensch die letzte Instanz

Aus genau diesem Grund ersetzt KI bei uns niemals die fachliche Prüfung durch Deinen Steuerberater. Wir setzen KI-Werkzeuge gezielt dort ein, wo sie wirklich stark sind, etwa beim Formulieren von Standardkorrespondenz oder beim strukturierten Zusammenfassen von Unterlagen. Bei jeder inhaltlichen steuerlichen Aussage gilt bei uns: KI liefert höchstens einen ersten Entwurf, die rechtliche Prüfung und Freigabe bleibt immer bei einem Menschen.

Wie wir mit Deinen Daten umgehen

  • Kein Einsatz privater Accounts: Für die Arbeit mit Mandantendaten setzen wir ausschließlich freigegebene, vertraglich abgesicherte Systeme ein, keine privaten KI-Zugänge einzelner Mitarbeitender.
  • Klare Zweckbindung: Wir legen fest, für welche Aufgaben KI genutzt werden darf und für welche nicht, insbesondere bei sensiblen Mandanten- und Personaldaten.
  • Regelmäßige Überprüfung: Wir prüfen unsere KI-Nutzung und die zugrunde liegenden Verträge regelmäßig neu, statt einmal getroffene Entscheidungen unverändert fortzuschreiben.

Fazit

KI wird die steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen, aber sie verändert bereits heute, wie Kanzleien arbeiten. Für uns bedeutet das: KI-Werkzeuge dort nutzen, wo sie einen echten Mehrwert bringen und dort bewusst darauf verzichten, wo Deine Daten oder die Qualität unserer Beratung auf dem Spiel stehen.

Häufige Fragen

Darf eine Steuerkanzlei Künstliche Intelligenz einsetzen? ▼
Die Kanzlei setzt KI gezielt ein, etwa für Standardkorrespondenz oder das strukturierte Zusammenfassen von Unterlagen. Für Mandantendaten kommen nur freigegebene, vertraglich abgesicherte Systeme in Frage, keine privaten KI-Zugänge einzelner Mitarbeitender. Die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht bleibt dabei maßgeblich.
Kann KI die steuerrechtliche Recherche zuverlässig übernehmen? ▼
Nein, hier zeigen sich systematische Schwächen wie erfundene Quellen, veraltete Rechtslagen oder fehlende steuerrechtliche Logik. Steuerrecht hat Quellenhierarchien, die eine reine Ähnlichkeitssuche nicht kennt. KI liefert daher höchstens einen ersten Entwurf, Prüfung und Freigabe bleiben bei einem Menschen.
Was bedeutet Schatten-KI und warum ist sie für Kanzleien ein Thema? ▼
Schatten-KI meint KI-Tools, die Beschäftigte beruflich nutzen, obwohl der Arbeitgeber sie nicht bereitstellt. Das betrifft fast die Hälfte der Büroangestellten in Deutschland. In einer Steuerkanzlei ist das heikel, weil es um Mandantendaten und die Verschwiegenheitspflicht geht.

Rechtsstand: August 2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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