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Glossar / Doppelbesteuerungsabkommen

GLOSSAR · INTERNATIONALES STEUERRECHT

Doppelbesteuerungsabkommen

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Es soll verhindern, dass dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden.

Was bedeutet Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Er verteilt das Recht, Einkünfte zu besteuern, zwischen dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) und dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen (Quellenstaat). Ohne Abkommen könnten beide Staaten nach ihrem eigenen Recht zugreifen. Bei ausländischen Einkünften kommt in Deutschland zudem die beschränkte Steuerpflicht ins Spiel: Wer hier nicht ansässig ist, wird nur mit bestimmten inländischen Einkünften besteuert.

Ein DBA begründet keine Steuerpflicht. Es begrenzt nur, was das nationale Recht ohnehin vorsieht. Nach § 2 AO haben Abkommen Vorrang vor den deutschen Steuergesetzen, sobald sie unmittelbar anwendbar sind. Die meisten Abkommen folgen dem OECD-Musterabkommen. Im Detail unterscheiden sie sich aber von Staat zu Staat.

Wie vermeiden DBA die Doppelbesteuerung?

Es gibt zwei Methoden. Bei der Freistellungsmethode bleiben bestimmte Einkünfte im Wohnsitzstaat steuerfrei, werden aber oft beim Steuersatz berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Bei der Anrechnungsmethode werden die Einkünfte im Wohnsitzstaat erfasst und die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die heimische Steuer angerechnet. Für Abkommensstaaten richtet sich die Anrechnung nach dem Abkommen und § 34c Abs. 6 EStG.

Für jede Einkunftsart legt das Abkommen fest, wem das Besteuerungsrecht zusteht. Unternehmensgewinne darf der Quellenstaat in der Regel nur besteuern, wenn dort eine Betriebsstätte besteht, also eine feste Geschäftseinrichtung. Für Dividenden, Zinsen und Lizenzen sehen viele Abkommen eine begrenzte Quellensteuer vor, die der Schuldner im Quellenstaat einbehält.

Worauf es in der Praxis ankommt

Prüfe zuerst die Ansässigkeit: In welchem Staat bist Du oder Deine Gesellschaft nach dem Abkommen ansässig? Danach ordnest Du die Einkünfte der richtigen Abkommensregel zu. Das Abkommen wirkt nicht von selbst. Für eine Entlastung von deutschem Steuerabzug kann das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag eine Freistellungsbescheinigung erteilen oder zu viel einbehaltene Steuer erstatten (§ 50c EStG). Für Erstattungen gilt eine Antragsfrist von vier Jahren. Bei Körperschaften schränkt § 50d Abs. 3 EStG die Entlastung ein, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Halte Nachweise bereit, etwa Ansässigkeitsbescheinigungen der ausländischen Steuerbehörde, Verträge und Abrechnungen der Quellensteuer.

Fiktives Beispiel: Eine GmbH aus Hessen erhält Lizenzgebühren von EUR 40.000,00 von einem Kunden in einem Abkommensstaat. Der Kunde behält nach dem Abkommen 10 Prozent Quellensteuer ein, das sind EUR 4.000,00. Die GmbH erklärt die Lizenzeinnahmen in Deutschland. Die deutsche Körperschaftsteuer darauf beträgt vereinfacht 15 Prozent, also EUR 6.000,00, ohne Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Weil das Abkommen die Anrechnung vorsieht, mindert die ausländische Steuer von EUR 4.000,00 die deutsche Steuer auf EUR 2.000,00, wenn die Nachweise vorliegen.

Typische Fehler und Risiken

  • Die Ansässigkeit wird nicht belegt. Ohne Bescheinigung behält der Schuldner im Ausland häufig die volle nationale Quellensteuer ein.
  • Eine Betriebsstätte im Ausland entsteht unbemerkt, etwa durch ein Büro oder eine Bauausführung. Der Quellenstaat darf dann Gewinne besteuern und es drohen Erklärungspflichten dort.
  • Anträge auf Erstattung oder Entlastung werden zu spät gestellt. Bei der Erstattung deutscher Abzugsteuer gilt eine Frist von vier Jahren.
  • Es wird angenommen, ein DBA befreie automatisch von jeder Steuer. Tatsächlich hängt das Ergebnis von Abkommen, Einkunftsart und Methode ab und Du musst die Einkünfte erklären.
  • Das falsche Abkommen oder eine veraltete Fassung wird zugrunde gelegt. Prüfe Stand und Wortlaut für den konkreten Staat.

Häufige Fragen

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen einfach erklärt? ▼
Ein DBA ist ein Vertrag zwischen zwei Ländern. Er legt fest, welches Land welche Einkünfte besteuern darf und verhindert so, dass Du dieselben Einkünfte zweimal voll versteuerst. Entweder bleibt die Einnahme in einem Land steuerfrei, oder die Auslandssteuer wird auf die heimische Steuer angerechnet.
Mit welchen Ländern hat Deutschland ein DBA? ▼
Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten Abkommen geschlossen. Die aktuelle Liste und den Stand führt das Bundesfinanzministerium. Weil sich Abkommen ändern und teils neu verhandelt werden, solltest Du für Deinen Fall immer Land, Einkunftsart und aktuelle Fassung prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Freistellung und Anrechnung? ▼
Bei der Freistellung bleibt die Einkunft im Wohnsitzstaat steuerfrei, wirkt aber meist auf den Steuersatz. Bei der Anrechnung wird sie im Wohnsitzstaat besteuert und die Auslandssteuer wird abgezogen. Welche Methode gilt, regelt das jeweilige Abkommen je Einkunftsart.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, sobald Du Einkünfte aus dem Ausland erzielst, Quellensteuer einbehalten wurde oder eine Tätigkeit im Ausland eine Betriebsstätte auslösen könnte. Je früher die Einordnung vorliegt, desto leichter lassen sich Nachweise und Fristen einhalten.

Auch gesucht als: DBA · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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