Glossar / Wegzugsbesteuerung
Wegzugsbesteuerung
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG besteuert beim Wegzug ins Ausland den Wertzuwachs von Anteilen an Kapitalgesellschaften, als wären sie verkauft worden. Es entsteht Steuer ohne Verkaufserlös.
Was bedeutet Wegzugsbesteuerung?
Beim Wegzug ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person, wenn sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt. § 6 AStG behandelt ihre Anteile an Kapitalgesellschaften dann wie zum gemeinen Wert veräußert. Betroffen sind Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, also Beteiligungen ab 1 %. Voraussetzung ist, dass Du in den letzten zwölf Jahren vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst.
Besteuert wird der Wertzuwachs gegenüber den Anschaffungskosten, obwohl Du nichts verkauft hast. Es entsteht also Steuer ohne Liquidität. Dieselbe Folge kann eintreten, wenn Anteile unentgeltlich auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person übertragen werden oder das deutsche Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn anderweitig eingeschränkt wird.
Ratenzahlung und Rückkehr
Auf Antrag kann die Steuer in sieben gleichen, zinslosen Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Bestimmte Ereignisse machen die Restschuld sofort fällig, etwa die Veräußerung der Anteile, eine nicht rechtzeitig gezahlte Rate oder Ausschüttungen über einem Viertel des Werts. Kehrst Du innerhalb von sieben Jahren in die unbeschränkte Steuerpflicht zurück, kann der Steueranspruch unter Voraussetzungen entfallen. Das Finanzamt kann die Frist auf Antrag um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Rückkehrabsicht fortbesteht.
Während der Ratenzahlung bestehen Mitwirkungspflichten, etwa die jährliche Mitteilung der aktuellen Anschrift bis zum 31. Juli.
Gestaltung vor dem Umzug
Wie die Regeln im Einzelfall wirken, hängt auch vom Zielstaat und von einem Doppelbesteuerungsabkommen ab. Das gilt besonders bei Beteiligungen an der eigenen GmbH, wie sie im Mittelstand üblich sind. Plane Wegzug und Beteiligung vor dem Umzug, nicht danach. Nach dem Wegzug kann für weitere deutsche Einkünfte die beschränkte Steuerpflicht eintreten.
Fiktives Beispiel: Ein Gesellschafter hält seit Jahren 100 % einer GmbH. Die Anschaffungskosten betragen EUR 25.000,00, der gemeine Wert beim Wegzug EUR 1.025.000,00. Zieht er dauerhaft ins Ausland, wird ein Wertzuwachs von EUR 1.000.000,00 der Besteuerung zugrunde gelegt, auch ohne Verkauf. Angenommen, die festgesetzte Steuer beträgt EUR 280.000,00, dann wäre bei Ratenzahlung jährlich ein Betrag von EUR 40.000,00 fällig. Er prüft Antrag, Sicherheit und die Folgen im Zielstaat.
Typische Fehler und Risiken
- Der Wegzug wird nicht vorab geprüft. Die Steuer entsteht ohne Verkaufserlös und die Liquidität reicht nicht.
- Der Antrag auf Ratenzahlung wird versäumt oder die Sicherheit nicht gestellt. Dann ist die Steuer sofort fällig.
- Mitwirkungspflichten wie die jährliche Mitteilung bis 31. Juli werden vergessen. Die Restschuld kann dadurch fällig werden.
- Im Zielstaat wird der Wertzuwachs nicht berücksichtigt. Doppelbesteuerung droht, wenn Abkommen und Anrechnung nicht abgestimmt sind.
Häufige Fragen
Ab welcher Beteiligung greift die Wegzugsbesteuerung?
Kann ich die Wegzugssteuer in Raten zahlen?
Entfällt die Steuer, wenn ich zurückkehre?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, bevor Du Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst und Anteile an einer GmbH hältst. Wir prüfen Steuerlast, Raten, Rückkehroptionen und die Lage im Zielstaat.
Auch gesucht als: Wegzug Ausland, § 6 AStG · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.