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Glossar / Vorläufiger Steuerbescheid

GLOSSAR · BETRIEBSPRÜFUNG, VERFAHREN & RECHTSSCHUTZ

Vorläufiger Steuerbescheid

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Ein vorläufiger Steuerbescheid enthält einen Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO: Das Finanzamt setzt die Steuer fest, behält sich aber wegen ungeklärter Punkte eine spätere Änderung vor.

Was bedeutet ein vorläufiger Steuerbescheid?

Nach § 165 AO darf das Finanzamt eine Steuer vorläufig festsetzen, wenn ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer eingetreten sind. Das Gesetz nennt weitere Fälle. Dazu gehört, dass die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht anhängig ist (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO). Ebenso kann es vorläufig festsetzen, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes beim Bundesfinanzhof anhängig ist (Nr. 4).

Das Finanzamt muss Umfang und Grund der Vorläufigkeit angeben. Das geschieht im Vorläufigkeitsvermerk im Bescheid. Die Vorläufigkeit betrifft nur die dort genannten Punkte. Alle übrigen Punkte werden nach Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig.

Was geschieht, wenn die Frage geklärt ist

Ist die Ungewissheit beseitigt, muss das Finanzamt die vorläufige Festsetzung aufheben, ändern oder für endgültig erklären (§ 165 Abs. 2 AO). Die Änderung kann zu Deinen Gunsten oder zu Deinen Lasten ausfallen, je nachdem, wie die offene Frage entschieden wird. In den Fällen des § 165 Abs. 1 Satz 2 AO erklärt das Finanzamt die Festsetzung nur auf Deinen Antrag für endgültig, sofern es sie nicht aufhebt oder ändert.

Für die vorläufigen Punkte läuft die Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 8 AO grundsätzlich nicht ab, bevor ein Jahr nach Wegfall der Ungewissheit vergangen ist und das Finanzamt davon Kenntnis hat.

Einspruch und Abgrenzung zum Vorbehalt der Nachprüfung

Lies den Vorläufigkeitsvermerk genau. Für die dort genannten Punkte musst Du keinen Einspruch einlegen, um Deine Position zu wahren. Für alle anderen Punkte gilt die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 AO). Welche Fragen als vorläufig geführt werden, ändert sich laufend. Maßgeblich sind der Bescheid selbst und die aktuellen Verwaltungsanweisungen. Häufig ruht ein Einspruch, der sich auf eine anhängige Rechtsfrage stützt, bis zur Entscheidung des Musterverfahrens.

Vom Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO unterscheidet sich die Vorläufigkeit. Der Vorbehalt erfasst den gesamten Steuerfall, die Vorläufigkeit nur bestimmte Punkte. Beides kann in einem Bescheid zusammen vorkommen (§ 165 Abs. 3 AO). Die Folgen für spätere Korrekturen ergeben sich aus der Änderung von Steuerbescheiden.

Fiktives Beispiel: Ein Einkommensteuerbescheid enthält einen Vorläufigkeitsvermerk zu einer beim Bundesfinanzhof anhängigen Auslegungsfrage. Es geht um die Abziehbarkeit von Aufwendungen über EUR 4.000,00. Das Finanzamt hat sie nicht berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof entscheidet später zugunsten der Steuerpflichtigen. Das Finanzamt ändert den Bescheid von Amts wegen. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % erstattet es EUR 1.600,00, ohne dass ein Einspruch nötig war.

Typische Fehler und Risiken

  • Der Vermerk wird überlesen. Wer glaubt, alle Punkte seien offen, versäumt für andere Punkte die Einspruchsfrist von einem Monat.
  • Ein Punkt, der nicht im Vermerk steht, wird für vorläufig gehalten. Er wird dann nach Fristablauf bestandskräftig.
  • Vorläufigkeit und Vorbehalt der Nachprüfung werden verwechselt. Der Vorbehalt erfasst den ganzen Fall, die Vorläufigkeit nur die genannten Punkte.
  • Die Änderung zu Lasten wird nicht eingeplant. Fällt die offene Frage zu Deinen Ungunsten aus, kann sich die Steuer erhöhen.
  • Die endgültige Festsetzung wird nicht beantragt. In den Fällen des § 165 Abs. 1 Satz 2 AO geschieht das nur auf Antrag.

Häufige Fragen

Muss ich gegen einen vorläufigen Bescheid Einspruch einlegen? ▼
Für die Punkte im Vorläufigkeitsvermerk nicht, sie bleiben offen und werden später von Amts wegen geändert. Für alle anderen Punkte ist der Einspruch innerhalb eines Monats nötig, wenn Du den Bescheid für fehlerhaft hältst. Prüfe daher, welche Punkte der Vermerk tatsächlich abdeckt.
Was ist der Unterschied zum Vorbehalt der Nachprüfung? ▼
Der Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO erlaubt eine Änderung des gesamten Steuerfalls, solange er besteht. Die Vorläufigkeit nach § 165 AO gilt nur für die genannten ungeklärten Punkte. Beides kann in einem Bescheid zusammen vorkommen.
Kann der vorläufige Bescheid zu meinem Nachteil geändert werden? ▼
Ja, soweit die Vorläufigkeit reicht. Die Änderung kann zugunsten oder zulasten des Steuerpflichtigen erfolgen, je nachdem, wie die offene Frage entschieden wird. Einen Anspruch auf Beibehaltung der bisherigen Festsetzung hast Du für die vorläufigen Punkte nicht.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn ein Bescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält und Du unsicher bist, welche Punkte offen und welche bestandskräftig werden. Das lässt sich innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat klären.

Auch gesucht als: Vorläufigkeitsvermerk · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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