Glossar / Existenzgründung
Existenzgründung
Eine Existenzgründung ist der Start einer selbstständigen Tätigkeit, gewerblich oder freiberuflich. Steuerlich löst sie Anzeigepflichten, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Entscheidungen zu Rechtsform und Umsatzsteuer aus.
Was gehört steuerlich zur Gründung?
Mit der Gründung, auch Selbstständigkeit starten genannt, beginnen mehrere Pflichten. Wer ein Gewerbe eröffnet, meldet es bei der Gemeinde an (§ 14 GewO). Die Gewerbeanmeldung wird an das Finanzamt weitergeleitet. Freiberufler melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO). Beides ersetzt nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ihn übermittelst Du grundsätzlich elektronisch innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Danach erhältst Du die Steuernummer.
Im Fragebogen machst Du Angaben zu Rechtsform, Tätigkeit und erwarteten Umsätzen und Gewinnen. Auf dieser Grundlage setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest. Realistische Zahlen sind wichtig, damit später keine hohe Nachzahlung auf einen Schlag fällig wird.
Umsatzsteuer, Gewinnermittlung und Rechtsform
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit von der Umsatzsteuer, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr EUR 25.000,00 nicht überschritten hat und im laufenden Jahr EUR 100.000,00 nicht überschreitet. Im Gründungsjahr zählt praktisch die Grenze von EUR 100.000,00, im Folgejahr der Umsatz des Gründungsjahres. Du kannst auf die Regelung verzichten und bist dann mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.
Ohne gesetzliche Buchführungspflicht darfst Du den Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln (§ 4 Abs. 3 EStG). Bei der Rechtsform entscheidet vor allem die Haftung: Das Einzelunternehmen oder die GbR starten einfach, haften aber mit dem Privatvermögen. Die GmbH oder UG beschränkt die Haftung, verursacht aber mehr Aufwand. Ein Businessplan mit Liquiditätsplanung wird von Banken und Förderstellen verlangt. Förderprogramme wie KfW-Kredite oder der Gründungszuschuss sind in der Regel vor dem Start zu beantragen.
Fiktives Beispiel: Eine Gründerin eröffnet am 1. April 2027 einen Onlineshop und meldet das Gewerbe am 3. März an. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung reicht sie im April ein und schätzt EUR 40.000,00 Umsatz für das Gründungsjahr. Da der Vorjahresumsatz null beträgt und sie im ersten Jahr unter EUR 100.000,00 bleibt, ist sie 2027 Kleinunternehmerin. Weil ihr Umsatz 2027 aber über EUR 25.000,00 liegt, gilt die Regelung 2028 nicht mehr. Ab 1. Januar 2028 muss sie Umsatzsteuer ausweisen. Wer das nicht einplant, muss die Steuer sonst aus den Einnahmen herausrechnen.
Typische Fehler und Risiken
- Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird verspätet oder mit unrealistisch niedrigen Zahlen abgegeben. Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen später an und die Nachzahlung fällt auf einmal an.
- Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung werden nicht überwacht. Ab dem Wegfall muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
- Eine Steuerrücklage fehlt. Der erste Steuerbescheid kommt oft erst Monate nach dem Start und enthält Nachzahlung und neue Vorauszahlungen.
- Fördermittel werden nach dem Start beantragt. Viele Programme verlangen den Antrag vor Beginn des Vorhabens.
- Die Haftungsfrage wird zugunsten der einfachsten Rechtsform übergangen, obwohl hohe Warenbestände oder Personal das Privatvermögen gefährden.
Häufige Fragen
Was muss ich bei einer Existenzgründung beim Finanzamt melden?
Brauche ich als Gründer einen Steuerberater?
Welche Rechtsform ist die beste für den Start?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll vor dem Start, um Rechtsform, Fragebogen, Umsatzsteuer und Förderanträge aufeinander abzustimmen. Je früher die Weichen gestellt werden, desto weniger muss später korrigiert werden.
Auch gesucht als: Gründung, Selbstständigkeit starten · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.