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Glossar / Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

GLOSSAR · GRÜNDUNG & UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist die Meldung beim Finanzamt bei Gründung oder Betriebseröffnung. Aus Deinen Angaben ergeben sich Steuernummer, Vorauszahlungen und die umsatzsteuerliche Einordnung.

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, kurz FEB, ist die Anmeldung beim Finanzamt. Er heißt auch Fragebogen steuerliche Erfassung und ersetzt die frühere Finanzamt Anmeldung auf Papier. Rechtsgrundlage ist § 138 AO. Wer im Zuge einer Existenzgründung einen Betrieb eröffnet, eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt oder eine Kapital- oder Personengesellschaft gründet, muss dem Finanzamt die steuerlich erheblichen Verhältnisse mitteilen. Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle, in der Praxis über ELSTER. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten davon absehen.

Die Frist beträgt einen Monat nach dem meldepflichtigen Ereignis (§ 138 Abs. 4 AO). Sie läuft auch dann, wenn die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde schon erfolgt ist. Die Gemeinde leitet die Gewerbeanmeldung zwar an das Finanzamt weiter, ersetzt den Fragebogen aber nicht.

Welche Angaben das Finanzamt verlangt

Typische Angaben sind Art und Beginn der Tätigkeit, Rechtsform, Anschrift, Bankverbindung, die Art der Gewinnermittlung und die voraussichtlichen Umsätze und Gewinne des laufenden und des folgenden Jahres. Hinzu kommt die Frage, ob Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen willst. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften sind zusätzlich die Gesellschafter anzugeben.

Auf dieser Grundlage setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest und ordnet Dich umsatzsteuerlich ein. Zu niedrige Schätzungen sparen nur kurzfristig Liquidität. Fällt der erste Steuerbescheid höher aus, fordert das Finanzamt die Differenz nach und erhöht zugleich die künftigen Vorauszahlungen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäfte mit anderen EU-Staaten beantragst Du separat beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 27a UStG).

Was nach dem Fragebogen passiert

Nach der Bearbeitung teilt Dir das Finanzamt die Steuernummer mit. Ab dann kannst Du Rechnungen mit ordnungsgemäßen Angaben stellen und Voranmeldungen abgeben. Ändern sich später wichtige Verhältnisse, etwa Rechtsform, Tätigkeit oder erwartete Umsätze, solltest Du das dem Finanzamt melden.

Fiktives Beispiel: Ein Berater macht sich zum 1. Juli 2027 selbstständig. Im Fragebogen schätzt er den Gewinn für 2027 auf EUR 10.000,00, um Vorauszahlungen zu vermeiden. Tatsächlich erzielt er bis Dezember EUR 45.000,00. Das Finanzamt setzt im Folgejahr höhere Vorauszahlungen fest, die Nachzahlung für 2027 kommt zeitgleich. Hätte der Berater realistisch mit EUR 40.000,00 geplant und monatlich Rücklagen gebildet, wäre die Zahlung planbar gewesen.

Typische Fehler und Risiken

  • Die Monatsfrist wird versäumt, weil man auf ein Schreiben des Finanzamts wartet. Die Pflicht zur Abgabe besteht unabhängig davon.
  • Die Umsatz- und Gewinnerwartung wird zu niedrig angegeben. Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen treffen später gleichzeitig.
  • Die Kleinunternehmerregelung wird gewählt, ohne die Folgen zu prüfen. Wer auf sie verzichtet, ist mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.
  • Die Angaben sind widersprüchlich, etwa bei Rechtsform, Beginn oder Tätigkeit. Das führt zu Rückfragen und verzögert die Vergabe der Steuernummer.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird vergessen. Ohne sie lassen sich bestimmte Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten nicht sauber abwickeln.

Häufige Fragen

Wer muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen? ▼
Jeder, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmt oder eine Gesellschaft gründet. Auch neue Betriebstätten und bestimmte Änderungen sind meldepflichtig. Die Abgabe erfolgt grundsätzlich elektronisch innerhalb eines Monats, nicht erst nach einer Aufforderung des Finanzamts.
Bekomme ich die Steuernummer sofort? ▼
Nein. Das Finanzamt vergibt die Steuernummer erst nach Prüfung der Angaben. Wie lange das dauert, hängt vom Finanzamt ab. Bis dahin solltest Du Rechnungen nur mit Vorsicht stellen und Rückfragen des Finanzamts schnell beantworten, damit sich nichts verzögert.
Kann ich die Angaben zu Umsatz und Gewinn später ändern? ▼
Ja. Weichen die tatsächlichen Zahlen deutlich ab, solltest Du das dem Finanzamt mitteilen und die Vorauszahlungen anpassen lassen. So vermeidest Du hohe Nachzahlungen, wenn der erste Bescheid ergeht und behältst Deine Liquidität im Griff.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Rechtsform, Gewinnerwartung oder Kleinunternehmerregelung noch nicht abschließend entschieden hast. Dann lässt sich der Fragebogen vor der Abgabe prüfen.

Auch gesucht als: Fragebogen steuerliche Erfassung, Finanzamt Anmeldung · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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