Glossar / Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuer. Du weist keine Umsatzsteuer aus, darfst dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Was bedeutet Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung für Unternehmer mit niedrigen Umsätzen. Wer Kleinunternehmer ist, dessen Umsätze sind nach § 19 UStG umsatzsteuerfrei. Er stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung und muss grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und keine Jahreserklärung abgeben. Das Finanzamt kann zur Abgabe aber im Einzelfall auffordern.
Die Befreiung hängt von zwei Grenzen ab. Der Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 25.000,00 nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr EUR 100.000,00 nicht überschreiten. Maßgeblich sind die vereinnahmten Entgelte. Bestimmte steuerfreie Umsätze und Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen zählen nicht mit.
Welche Folgen hat die Regelung?
Deine Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG gehört bei einer Steuerbefreiung ein Hinweis auf die Befreiung in die Rechnung, bei Kleinunternehmern üblicherweise ein Verweis auf § 19 UStG. Weise dennoch Umsatzsteuer gesondert aus, schuldest Du den Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG trotzdem.
Im Gegenzug ist der Vorsteuerabzug aus Deinen Einkäufen ausgeschlossen. Die gezahlte Umsatzsteuer wird zum Kostenfaktor. Das lohnt sich vor allem, wenn Deine Kunden Privatpersonen sind und Du wenig investierst. Bei Geschäftskunden und hohen Anschaffungen kann die Regelbesteuerung günstiger sein.
Auf die Befreiung kannst Du verzichten. Der Verzicht bindet Dich nach § 19 Abs. 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre. Prüfe ihn deshalb sorgfältig.
Worauf es in der Praxis ankommt
Überschreitest Du die Grenzen, endet die Befreiung und Du wirst regelbesteuert. Beobachte Deinen Umsatz deshalb laufend, nicht erst zum Jahresende. Die Regelung gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen. Sie ersetzt weder die Gewerbeanmeldung noch die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.
Eine USt-IdNr. kann auch für Kleinunternehmer nötig werden, etwa wenn Du Leistungen aus dem EU-Ausland beziehst und als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden. Willst Du die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Staaten nutzen, musst Du nach § 19a UStG am Meldeverfahren des Bundeszentralamts für Steuern teilnehmen. Voraussetzung ist unter anderem ein EU-weiter Jahresumsatz von höchstens EUR 100.000,00.
Fiktives Beispiel: Eine Selbstständige verkauft handgefertigte Produkte. Ihr Umsatz im Vorjahr betrug EUR 18.000,00, im laufenden Jahr rechnet sie mit EUR 27.000,00. Sie wendet die Kleinunternehmerregelung an und schreibt Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf § 19 UStG. Einen Laptop kauft sie für EUR 1.190,00 brutto. Die enthaltene Vorsteuer von EUR 190,00 kann sie nicht abziehen. Weil ihr Umsatz EUR 25.000,00 übersteigt, gilt die Regelung im Folgejahr nicht mehr, sie wird dann regelbesteuert.
Typische Fehler und Risiken
- Die Vorjahresgrenze von EUR 25.000,00 wird übersehen. Wer sie überschreitet, ist im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr, auch wenn der Umsatz unter EUR 100.000,00 bleibt.
- Auf der Rechnung wird Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Sie wird dann nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldet, obwohl der Kunde sie nicht abziehen darf.
- Der Hinweis auf die Steuerbefreiung fehlt in der Rechnung. Das kann den Rechnungsempfänger und Dich in Erklärungsnot bringen.
- Der Verzicht auf die Regelung wird ohne Blick auf die Bindung von fünf Kalenderjahren erklärt.
- Bei Leistungen aus dem Ausland wird übersehen, dass Du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schulden kannst.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer?
Was muss auf einer Rechnung als Kleinunternehmer stehen?
Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Dein Umsatz sich den Grenzen nähert, Du hohe Investitionen planst oder grenzüberschreitend tätig sind. Dann lässt sich rechnen, ob die Regelbesteuerung besser passt.
Auch gesucht als: § 19 UStG, Kleinunternehmer · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.