Glossar / USt-IdNr.
USt-IdNr.
Die USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist eine Nummer, mit der Unternehmer im EU-Binnenmarkt identifiziert werden. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt sie auf Antrag.
Was ist die USt-IdNr.?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdNr., kennzeichnet Unternehmer im EU-Binnenmarkt. Die Nummer beginnt mit einem Länderkürzel, in Deutschland DE. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt sie nach § 27a UStG auf Antrag. Im Antrag gibst Du Name, Anschrift und Deine Steuernummer an.
Du brauchst die Nummer vor allem im EU-Handel: bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei Leistungen, für die der Empfänger die Steuer schuldet (Reverse-Charge-Verfahren) und für die Zusammenfassende Meldung. Dort meldest Du innergemeinschaftliche Lieferungen an das BZSt, in der Regel bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums (§ 18a UStG).
Abgrenzung zur Steuernummer
Die Steuernummer vergibt das zuständige Finanzamt. Diese Nummer ordnet Deine Steuerakte im Inland zu und kann sich bei einem Umzug ändern. Die USt-IdNr. ist europaweit einheitlich aufgebaut und dient der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Verkehr. Auf der Rechnung musst Du nach § 14 Abs. 4 UStG entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. angeben. Bei bestimmten Auslandsumsätzen ist die USt-IdNr. Pflicht.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist etwas Drittes. Diese Nummer wird nach § 139c AO schrittweise für alle wirtschaftlich Tätigen vergeben und ersetzt die USt-IdNr. nicht.
Gültigkeit prüfen und Nachweise führen
Prüfe vor jeder innergemeinschaftlichen Lieferung, ob die USt-IdNr. Deines Kunden gültig ist und dokumentiere die Prüfung. Das BZSt bietet dafür nach § 18e UStG die einfache und die qualifizierte Bestätigungsabfrage an. Die qualifizierte Abfrage bestätigt auch Name und Anschrift des Inhabers. Bei der Steuerfreiheit ist die gültige Nummer des Erwerbers eine Voraussetzung, nicht bloß eine Formalie.
Auch Kleinunternehmer können eine USt-IdNr. beantragen, etwa wenn sie Leistungen aus dem Ausland beziehen. Änderungen Deiner Angaben meldest Du dem Finanzamt.
Fiktives Beispiel: Ein Händler aus Hessen will einen Kunden in Belgien beliefern. Er lässt sich dessen USt-IdNr. nennen und prüft sie über die qualifizierte Bestätigungsabfrage. Die Abfrage bestätigt, dass die Nummer gültig ist und zum Unternehmen gehört. Er rechnet über EUR 3.000,00 netto ohne deutsche Umsatzsteuer ab und nennt beide Nummern auf der Rechnung. Die Prüfung heftet er zu den Belegen. Die Lieferung meldet er in der Zusammenfassenden Meldung. Wäre die Nummer ungültig gewesen, hätte er die Steuerfreiheit riskiert.
Typische Fehler und Risiken
- Die USt-IdNr. des Kunden wird nicht geprüft. Ist sie ungültig, kann die Steuerfreiheit der Lieferung entfallen und Du schuldest deutsche Umsatzsteuer.
- Die Prüfung wird nicht dokumentiert. Bei einer Betriebsprüfung fehlt dann der Nachweis.
- Die Zusammenfassende Meldung wird vergessen oder zu spät abgegeben. Das kann zu Zwangsmitteln und Zuschlägen führen.
- Steuernummer und USt-IdNr. werden verwechselt. Eine falsche Nummer auf der Rechnung ist ein Rechnungsmangel.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?
Wie beantrage ich eine USt-IdNr.?
Wie prüfe ich die USt-IdNr. eines Kunden?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du erstmals in andere EU-Länder lieferst oder Dein Kunde eine Nummer hat, deren Gültigkeit unklar ist.
Auch gesucht als: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.