Amazon KDP: Warum Deine Tantiemen ohne deutsche Umsatzsteuer laufen
Wer Bücher über Kindle Direct Publishing (KDP) veröffentlicht, verkauft nicht an Leser, sondern räumt Amazon Rechte ein. Das verändert die Umsatzsteuer grundlegend: Meist schuldet Amazon die Steuer, Du stellst eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer und das OSS-Verfahren spielt keine Rolle.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf KDP-Tantiemen berechnest Du nach dieser Einordnung keine deutsche Umsatzsteuer, denn Du räumst Amazon Nutzungsrechte ein und der Leistungsort liegt in Luxemburg, wo Amazon die Steuer schuldet.
- Ausdrücklich durch die Finanzverwaltung geklärt ist diese Einordnung nicht, wer es anders sieht, sollte vor der ersten Voranmeldung mit dem Finanzamt sprechen.
- Eine OSS-Registrierung brauchst Du für die Tantiemen nicht, weil es sich um eine Leistung an ein Unternehmen handelt und Amazon die Umsatzsteuer der Leser selbst erhebt.
- Trotzdem musst Du die Umsätze in der Voranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung angeben, eine deutsche USt-IdNr. haben und auf der Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen.
Wer ist bei KDP eigentlich Dein Kunde?
Bei KDP verkauft Amazon das Buch an die Leser, nicht Du. Du räumst Amazon gegen Tantiemen die Rechte ein, Dein Werk als eBook oder Print-on-Demand-Buch anzubieten. Damit erbringst Du keine Lieferung an Endkunden, sondern eine sonstige Leistung an Amazon, genauer: die Überlassung von Nutzungsrechten. Dein Leistungsempfänger ist ein Unternehmer.
Für die europäischen Marktplätze ist das nach den Angaben im KDP-Hilfecenter die Amazon Media EU S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg. Sie zahlt die Tantiemen auf den europäischen Marketplaces aus und ist Partei der Vereinbarung. Amazon.de, .fr, .it, .es und die weiteren europäischen Shops sind für Dich deshalb steuerlich ein einziger Kunde in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Leistungsort Luxemburg, Steuerschuld bei Amazon
Bei sonstigen Leistungen an Unternehmer liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, hier also in Luxemburg. Deine Leistung ist in Deutschland deshalb nicht steuerbar. In Luxemburg schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, das ist das Reverse-Charge-Verfahren. Du weist daher keine deutsche Umsatzsteuer aus und führst keine ab und Amazon rechnet die luxemburgische Steuer selbst ab.
Das gilt für die Tantiemen aus eBooks genauso wie für Taschenbücher und Hardcover aus dem Print-on-Demand. Auch beim Druckbuch druckt und verkauft Amazon, Du lizenzierst. Diese Einordnung entspricht der gängigen Praxis, ausdrücklich geklärt ist sie durch die Finanzverwaltung meines Wissens nicht. In Foren wird teils auch von einer Lieferung gesprochen. Wer das anders sieht, sollte vor der ersten Voranmeldung mit dem Finanzamt sprechen.
Warum das OSS-Verfahren hier nicht greift
Das One-Stop-Shop-Verfahren betrifft Leistungen und Fernverkäufe an Privatpersonen in anderen EU-Staaten (B2C). Deine Tantiemen sind aber eine Leistung an ein Unternehmen (B2B) und ob Leser in Frankreich oder Spanien kaufen, spielt für Dich keine Rolle. Die Umsatzsteuer der Leser erhebt Amazon beim Verkauf selbst. Eine OSS-Registrierung brauchst Du für die KDP-Tantiemen deshalb nicht. Anders ist es, wenn Du Bücher zusätzlich selbst an Endkunden in der EU verkaufst, etwa über einen eigenen Shop. Dann gelten die Regeln des Onlinehandels, mehr dazu im Beitrag PAN-EU und OSS: Wann Meldungen Pflicht sind.
Was Du in Deutschland melden musst
Obwohl nichts zu versteuern ist, hast Du Pflichten. Die Umsätze gehören in die Umsatzsteuer-Voranmeldung als nicht steuerbare sonstige Leistungen im EU-Ausland. Nach der gängigen Praxis erfolgt das in der Kennzahl 21 (nicht steuerbare sonstige Leistungen nach § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG). Weil es sich um eine Leistung an einen Unternehmer in der EU handelt, kommt die Zusammenfassende Meldung (ZM) hinzu, in der Amazon Media EU mit ihrer luxemburgischen USt-IdNr. aufgeführt wird. Dafür brauchst Du eine eigene deutsche USt-IdNr.
Auch das Thema Rechnung ist wichtig. Nach § 14a UStG gehört bei Reverse Charge der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Rechnung. Nach dem KDP-Hilfecenter erstellt Amazon in bestimmten Fällen für Dich Rechnungen im Wege der Selbstfakturierung. Voraussetzung ist unter anderem ein Wohnsitz in der EU, die Angabe Deiner USt-IdNr. im Steuerprofil und die Annahme der Selbstfakturierungsvereinbarung. Die Funktion wird im Hilfecenter als Beta mit Einladung beschrieben. Falls Du keine solche Rechnung erhältst, musst Du selbst eine ausstellen.
Ein Praxispunkt: Die Auszahlung kommt monatlich, manchmal von verschiedenen Amazon-Gesellschaften oder aus verschiedenen Märkten. Die Vertragspartei bleibt für die europäischen Marktplätze trotzdem Amazon Media EU und Du solltest den Leistungszeitraum und den Voranmeldezeitraum sauber zuordnen.
Beispiel: Eine Autorin aus Offenbach erhält im Juli EUR 1.850,00 Tantiemen für eBooks und Taschenbücher von Amazon.de, .fr und .it. Sie erstellt keine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer, sondern eine Rechnung über EUR 1.850,00 netto an Amazon Media EU mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Den Betrag meldet sie in der Voranmeldung als nicht steuerbare sonstige Leistung und in der Zusammenfassenden Meldung.
Der Sonderfall Amazon.com und andere Märkte außerhalb der EU
Für Märkte außerhalb der EU ist der Vertragspartner nicht ohne Weiteres dieselbe Gesellschaft. Prüfe in Deinen KDP-Vertragsunterlagen, welche Amazon-Gesellschaft für den jeweiligen Marktplatz Partei ist. Ist der Empfänger ein Unternehmen im Drittland, liegt der Leistungsort ebenfalls im Ausland und die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar, eine ZM ist dann nicht nötig. Die Zuordnung in der Voranmeldung unterscheidet sich aber.
Hinzu kommt die Quellensteuer. Nach dem KDP-Hilfecenter unterliegen eBook-Verkäufe auf Amazon.com, Amazon.co.jp, Amazon.com.au und Amazon.ca bei nicht in den USA ansässigen Autoren einem US-Einbehalt von 30 %. Ein niedrigerer Satz ist möglich, wenn Dein Wohnsitzstaat ein Abkommen mit den USA hat. Dafür füllst Du das Steuerprofil mit Deiner Steueridentifikationsnummer aus und das W-8-Formular ist bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Unterschrift gültig. Für Lizenzgebühren sieht das Abkommen zwischen Deutschland und den USA nach meinem Kenntnisstand regelmäßig keinen Einbehalt vor. Der im Steuerprofil angezeigte Satz sollte mit den Sätzen des IRS übereinstimmen, prüfe das, bevor Du es abschickst. Verwandte Fragen zur Quellensteuer bei Auslandsleistungen behandelt der Beitrag Software aus dem Ausland: § 50a EStG.
Einkommensteuer, Gewerbe und Freiberuflichkeit
Ob Deine Einkünfte freiberuflich oder gewerblich sind, hängt vom Einzelfall ab. Wer selbst schreibt, kann als Schriftsteller freiberuflich nach § 18 EStG tätig sein. Dann entsteht keine Gewerbesteuer. Lässt Du dagegen Inhalte im großen Stil von Dritten erstellen und betreibst das Ganze wie ein Publishing-Unternehmen, spricht viel für ein Gewerbe. Bei einem Einzelunternehmen gilt bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag von EUR 24.500,00 Gewinn. Das Finanzamt fragt die Einordnung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab, hier lohnt sich eine sorgfältige Beschreibung der Tätigkeit.
Betriebsausgaben wie Cover, Lektorat, Werbung und Software mindern den Gewinn. Prüfe bei Rechnungen für Amazon-Werbung, welche Gesellschaft abrechnet und ob deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist oder Du die Steuer als Leistungsempfänger selbst schuldest. Beides kommt vor und die Behandlung ist unterschiedlich.
Kleinunternehmer: nur ein kurzer Hinweis
Viele Autoren starten als Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Auch dann gilt: Die Tantiemen von Amazon sind eine Leistung in einem anderen Mitgliedstaat und ob und wie Du sie meldest, hängt von Deiner USt-IdNr. und Deiner Situation ab. Bezahlte Leistungen aus dem EU-Ausland, etwa Werbung, können Dich trotzdem zur Steuerzahlung verpflichten, ohne dass Du sie als Vorsteuer abziehen kannst. Sprich das im Zweifel mit dem Finanzamt oder mit uns ab.
Fazit
KDP ist umsatzsteuerlich ein B2B-Geschäft mit einem Kunden in Luxemburg. Du berechnest keine deutsche Umsatzsteuer, das OSS-Verfahren brauchst Du nicht, aber Voranmeldung, ZM, USt-IdNr. und sauberer Rechnungshinweis sind Pflicht. Bei Märkten außerhalb der EU kommt die Quellensteuerfrage hinzu. Gerade bei wachsenden Umsätzen und mehreren Einnahmequellen lohnt es sich, die Einordnung einmal sauber festzuhalten.
Quellen und Stand
§§ 3a Abs. 2, 14a, 18a, 18b, 19 UStG; § 18 EStG; Hilfethemen von Amazon KDP zu Steuern, Steuereinbehaltung, Steuerprofil und Taschenbuchtantiemen. Eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung zu KDP ist mir nicht bekannt. Die Einordnung beruht auf den allgemeinen Regeln, Details können sich durch Änderungen bei Amazon oder bei den Kennzahlen im ELSTER-Formular verschieben.
Häufige Fragen
Muss ich auf meine Amazon-KDP-Tantiemen deutsche Umsatzsteuer berechnen?
Brauche ich für KDP-Tantiemen eine OSS-Registrierung?
Welche Meldungen muss ich in Deutschland trotzdem abgeben?
Rechtsstand: Oktober 2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.