Glossar / PAN-EU-Programm
PAN-EU-Programm
Das PAN-EU-Programm (Pan-EU, Amazon PAN-EU) verteilt Deine Ware automatisch auf Amazon-Lager in mehreren EU-Staaten. Die Lagerung löst in diesen Ländern eigene umsatzsteuerliche Pflichten aus, die OSS nicht abdeckt.
Was bedeutet PAN-EU-Programm?
Beim PAN-EU-Programm im Rahmen von Fulfillment by Amazon verteilt Amazon Deine Bestände auf Lager in verschiedenen EU-Ländern, damit die Ware näher am Kunden liegt. Zusätzlich zu Deutschland sind das in der Praxis etwa Polen und Tschechien. Welche Länder beteiligt sind, kann sich ändern. Prüfe das vor der Aktivierung. Die Warenbewegungen sind steuerlich relevant, auch wenn Du sie nicht selbst veranlasst.
Bringt Amazon Ware aus Deutschland in ein Lager in einem anderen EU-Staat, liegt umsatzsteuerlich ein innergemeinschaftliches Verbringen vor. Es gilt als Lieferung gegen Entgelt, wenn Du die Ware im anderen Staat selbst verwendest (§ 3 Abs. 1a UStG). In Deutschland ist sie als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei (§ 6a Abs. 2 UStG) und gehört in die Zusammenfassende Meldung. Im Lagerland entsteht ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a Abs. 2 UStG), den Du dort erklären musst.
Warum OSS die Pflichten nicht ersetzt
Das One-Stop-Shop-Verfahren betrifft bestimmte grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher. Das Verbringen in ein Lager und der Erwerb im Lagerland gehören nicht dazu. Du brauchst deshalb zusätzlich zur OSS-Anmeldung eine Registrierung im Lagerland, mit dortigen Voranmeldungen. Verkäufe aus dem Lager an Kunden im Lagerland sind nach dem derzeitigen Stand lokale Umsätze, die Du ebenfalls dort erklärst. Für die Zukunft sind EU-Vereinfachungen ab dem 1. Juli 2028 vorgesehen. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage.
Die Lieferschwelle für Fernverkäufe hilft hier nicht. Sie beträgt EUR 10.000,00 und gilt nur für innergemeinschaftliche Fernverkäufe, wenn Du nur in einem Mitgliedstaat ansässig bist (§ 3c Abs. 4 UStG). Das Verbringen in ein Lager erfasst sie nicht.
Was Amazon nicht übernimmt und was Du prüfen solltest
Amazon stellt Berichte über Bestandsbewegungen bereit. Die steuerliche Einordnung, die Registrierung und die Meldungen nimmt Amazon Dir nicht ab. Hinzu kommt die Ertragsteuer: Ob ein Lager im Ausland eine Betriebsstätte begründet, richtet sich nach dem Recht des Lagerstaats und dem Doppelbesteuerungsabkommen und ist unabhängig von der Umsatzsteuer zu klären. Wäge den logistischen Nutzen gegen den laufenden Aufwand ab. Manchmal ist ein eingeschränktes Versandprogramm mit weniger Lagerländern sinnvoller.
Fiktives Beispiel: Ein Händler nutzt Fulfillment by Amazon mit PAN-EU und meldet seine grenzüberschreitenden Verkäufe an Endkunden über OSS. Amazon verschiebt Ware im Wert von EUR 40.000,00 nach Polen und Tschechien. Trotz laufender OSS-Meldung muss der Händler in beiden Ländern umsatzsteuerlich registriert sein, dort Voranmeldungen abgeben und den Erwerb erklären. In Deutschland meldet er die Verbringungen in der Zusammenfassenden Meldung. Zusätzlich lässt er prüfen, ob die Lager ertragsteuerlich eine Betriebsstätte begründen.
Typische Fehler und Risiken
- Die Teilnahme wird mit einem Klick aktiviert, ohne dass Registrierungen in den Lagerländern vorbereitet sind. Pflichten entstehen dann bereits mit der ersten Verbringung.
- Es wird angenommen, OSS decke auch das Lager im Ausland ab. OSS erfasst das Verbringen und Verkäufe an Kunden im Lagerland nicht.
- Die Verbringungen werden in Deutschland nicht in der Zusammenfassenden Meldung erfasst, obwohl Amazon die Bewegungsdaten liefert.
- Die Amazon-Berichte werden nicht regelmäßig ausgewertet. Dann fehlen Erwerbe und Umsätze in den ausländischen Voranmeldungen.
- Die Frage der ausländischen Betriebsstätte bleibt offen. Daraus können Ertragsteuerpflichten im Lagerstaat entstehen.
Häufige Fragen
Muss ich mich bei PAN-EU im Ausland umsatzsteuerlich registrieren?
Ersetzt OSS die Registrierung im Lagerland?
Löst PAN-EU auch Ertragsteuer im Ausland aus?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, bevor Du PAN-EU aktivierst, oder wenn Amazon bereits Ware in mehreren Ländern lagert und Du die Registrierungen und Meldungen noch nicht sauber aufgesetzt hast.
Auch gesucht als: Pan-EU, Amazon PAN-EU · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.