Österreichs Paketsteuer ab 1. Oktober 2026: Was deutsche Online-Händler wissen müssen
Mit dem heutigen Stichtag tritt in Österreich eine komplett neue Abgabe in Kraft: die Paketsteuer. Sie betrifft nicht nur österreichische Versandhändler, sondern jeden, der von Deutschland aus nach Österreich an Privatkunden liefert.
Das Wichtigste in Kürze
- Als deutscher Online-Händler bist Du nur Steuerschuldner der österreichischen Paketsteuer, wenn Dein Inlandsumsatz im Versandhandel im Vorjahr EUR 100.000.000,00 überschritten hat, unabhängig vom Firmensitz.
- Die Steuer beträgt EUR 2,00 pro Paket, mit Umsatzsteuer effektiv EUR 2,40 beim Regelsteuersatz und EUR 2,20 beim ermäßigten Satz.
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung, in der Praxis Bestellung oder Zahlungsannahme, nicht das Zustelldatum, daher lösen Bestellungen vor dem 1. Oktober 2026 keine Paketsteuer aus.
- Auch unterhalb der Schwelle kann es teurer werden, weil große Paketdienstleister die Steuer häufig über höhere Versandtarife an alle Versender weitergeben.
Eine neue Steuer, die heute startet
Ab dem 1. Oktober 2026 erhebt Österreich mit dem neuen Paketsteuergesetz, Teil des Budgetbegleitgesetzes 2027/2028, eine eigenständige Steuer auf die Zustellung von Paketen. Besteuert wird die Zustellung von Paketen im österreichischen Bundesgebiet aus Versandhandelsumsätzen an private Endverbraucher (B2C), unabhängig davon, wo sich die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung befindet. B2B-Lieferungen bleiben grundsätzlich außen vor.
Für Dich als deutschen Online-Händler ist das relevant, sobald Du an österreichische Privatkunden lieferst, der Firmensitz spielt für die Steuerpflicht keine Rolle.
Wer tatsächlich zahlen muss
Steuerschuldner sind Versandhändler, deren Inlandsumsatz im Versandhandel im vorangegangenen Wirtschaftsjahr EUR 100.000.000,00 überschritten hat. Diese Grenze gilt unabhängig vom Firmensitz, auch ein deutscher Händler ohne jede Niederlassung in Österreich kann darunterfallen, sofern der relevante Versandhandelsumsatz nach Österreich die Schwelle reißt. Für elektronische Marktplätze gelten besondere Regelungen zur Steuerschuldnerschaft.
Liegt Dein relevanter Versandhandelsumsatz nach Österreich unter der EUR 100.000.000,00-Grenze, bist Du selbst nicht Steuerschuldner. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die Logistikkosten: Große Paketdienstleister geben die Steuer häufig über höhere Versandtarife an alle Versender weiter, unabhängig von der individuellen Schwelle.
Höhe der Steuer und Auswirkung auf den Endpreis
Die Paketsteuer beträgt EUR 2,00 pro zugestelltem Paket, alternativ kann sie pro Bestellung abgerechnet werden. Da auf die Steuer selbst noch Umsatzsteuer anfällt, kommen beim Regelsteuersatz effektiv EUR 2,40 zusammen, beim ermäßigten Steuersatz EUR 2,20. Ob und in welcher Höhe die Steuer an Kunden weitergegeben wird, ist eine unternehmerische Entscheidung der Händler, Amazon etwa weist sie Kunden gegenüber bereits als eigene Position im Checkout aus.
Der Stichtag im Detail: Es zählt die Bestellung, nicht die Zustellung
Entscheidend für die Steuerpflicht ist nicht das Zustelldatum, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld entsteht, in der Praxis die Zahlungsannahme beziehungsweise die Bestellung. Eine Bestellung, die noch vor dem 1. Oktober 2026 angenommen wurde, löst auch dann keine Paketsteuer aus, wenn das Paket erst danach zugestellt wird.
- Beispiel 1: Bestellung und Zahlung am 25.09.2026, Zustellung am 03.10.2026: keine Paketsteuer, die Steuerschuld wäre bereits vor dem Stichtag entstanden.
- Beispiel 2: Bestellung und Zahlung am 01.10.2026 oder später: Paketsteuer fällt an, unabhängig vom tatsächlichen Zustelldatum.
Was Du jetzt konkret prüfen solltest
- Umsatzschwelle berechnen: Ermittle Deinen relevanten Versandhandelsumsatz nach Österreich für das vorangegangene Wirtschaftsjahr, umsatzsteuerlich wirksame Rücksendungen mindern diesen Wert.
- Checkout und Preisauszeichnung anpassen: Entscheide, ob und wie Du die Steuer an Kunden weitergibst und bilde das im Shopsystem korrekt ab.
- Buchhaltung vorbereiten: Die Paketsteuer muss als eigene Position erfasst und fristgerecht erklärt werden, für das vierte Quartal 2026 ist das bereits bis Ende Januar 2027 relevant.
- Marktplatz-Verkäufe gesondert prüfen: Wer über elektronische Marktplätze verkauft, sollte klären, wen dort die Steuerschuldnerschaft trifft.
Häufige Fragen
Muss ich als deutscher Online-Händler die österreichische Paketsteuer zahlen?
Wie hoch ist die Paketsteuer in Österreich?
Fällt die Paketsteuer an, wenn ich vor dem 1. Oktober 2026 bestellt wurde, das Paket aber später ankommt?
Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.