Glossar / DAC7
DAC7
DAC7 ist eine EU-Richtlinie, nach der Plattformbetreiber Daten ihrer Anbieter an die Steuerbehörden melden. In Deutschland gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), gemeldet wird jährlich bis zum 31. Januar.
Was bedeutet DAC7?
Hinter DAC7 steht eine EU-Richtlinie, die Deutschland mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG, umgesetzt hat. Gelegentlich ist auch vom Plattformen-Meldepflichtgesetz die Rede. Die Meldung der Plattformbetreiber geht jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern und betrifft Anbieter, die über die Plattform bestimmte Tätigkeiten ausüben: Warenverkauf, zeitlich begrenzte Vermietung von Immobilien, persönliche Dienstleistungen oder die Überlassung von Verkehrsmitteln. Die Meldung ist bis zum 31. Januar des Folgejahres fällig (§ 13 PStTG).
Gemeldet werden Identifikationsdaten, die je Quartal gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung und die Zahl der Tätigkeiten, bei Immobilien zusätzlich Angaben zur Einheit. Das Bundeszentralamt leitet die Daten an die Landesfinanzbehörden weiter. Ausgenommen sind unter anderem Anbieter mit weniger als 30 Warenverkäufen und weniger als EUR 2.000,00 Vergütung im Jahr. Zusätzlich müssen Betreiber ihre Anbieter über die gemeldeten Daten informieren.
Was das für Dich bedeutet
Plattformumsätze liegen der Finanzverwaltung vor und lassen sich mit Deiner Steuererklärung abgleichen. Ob Deine Tätigkeit ein Gewerbebetrieb ist oder es sich um Nebeneinkünfte handelt, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Umfang, Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Auch Umsatzsteuer und die Marktplatzhaftung können eine Rolle spielen. Die Meldung zeigt nur, was die Plattform ausgezahlt hat, nicht die steuerliche Einordnung.
Hast Du Plattformeinnahmen in früheren Jahren nicht oder unvollständig erklärt, ist der Zeitpunkt der Korrektur wichtig. Je nach Vorsatz kommt eine Berichtigung nach § 153 AO oder eine Selbstanzeige nach § 371 AO in Betracht. Ist die Tat bereits entdeckt, kann die Straffreiheit ausgeschlossen sein. Hole Dir dazu vorab Rat.
Fiktives Beispiel: Eine Privatperson vermietet seit Jahren eine Ferienwohnung über ein Portal und erhält jährlich rund EUR 9.000,00. Das Portal meldet diese Vergütung nach dem PStTG. Erklärt sie die Einnahmen nicht in ihrer Steuererklärung, fällt beim Abgleich die Abweichung auf. Über drei Jahre geht es um EUR 27.000,00 Einnahmen. Sie lässt daher die Vorjahre prüfen und klärt, ob eine Berichtigung oder Selbstanzeige nötig ist, bevor die Finanzverwaltung nachfragt.
Typische Fehler und Risiken
- Plattformeinnahmen werden nicht erklärt, weil man annimmt, dass niemand sie sieht. Die Meldung der Plattform macht Abweichungen sichtbar.
- Die Einordnung als privates Geschäft wird nicht hinterfragt. Bei nachhaltigem Verkauf kann ein Gewerbebetrieb mit Umsatzsteuer und Gewerbesteuer vorliegen.
- Mit der Korrektur früherer Jahre wird gewartet, bis eine Anfrage kommt. Dann kann die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ausgeschlossen sein.
- Gemeldete Daten stimmen nicht mit den eigenen Zahlen überein, etwa wegen Gebühren oder Erstattungen. Die Abweichung wird nicht dokumentiert.
Häufige Fragen
Was bedeutet DAC7 für Verkäufer und Vermieter auf Plattformen?
Ab wann werden meine Einnahmen gemeldet?
Sind gemeldete Einnahmen automatisch steuerpflichtig?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Plattformeinnahmen in früheren Jahren nicht oder unvollständig erklärt hast. Wir prüfen mit Dir Einordnung, Berichtigung und die Frage, ob eine Selbstanzeige in Betracht kommt.
Auch gesucht als: Plattformen-Meldepflichtgesetz, Meldung der Plattformbetreiber · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.