Glossar / Geschäftsführervergütung
Geschäftsführervergütung
Die Geschäftsführervergütung ist das Entgelt, das eine GmbH ihrem Geschäftsführer zahlt. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer muss sie angemessen sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Was bedeutet Geschäftsführervergütung?
Zur Vergütung zählen das laufende Geschäftsführergehalt, Tantiemen, Sachbezüge wie ein Firmenwagen und Zusagen zur Altersversorgung wie eine Pensionszusage. Beim Fremdgeschäftsführer bestimmt der Markt die Höhe. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer prüft das Finanzamt die Angemessenheit der Gesamtausstattung. Maßstab ist der Fremdvergleich: Hätte die GmbH einem fremden Dritten für dieselbe Tätigkeit dasselbe gezahlt?
Hier geht es um die Angemessenheit, also um den Maßstab. Die Rechtsfolgen einer überhöhten Vergütung stehen im Eintrag zur Verdeckten Gewinnausschüttung. Der unangemessene Teil mindert das Einkommen der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und wird deshalb außerhalb der Bilanz hinzugerechnet.
Kriterien und Form
Für die Angemessenheit zählen unter anderem Art und Umfang der Tätigkeit, Größe und Ertragslage der Gesellschaft, Verantwortung und Qualifikation des Geschäftsführers sowie die Gehälter in vergleichbaren Unternehmen. Vergleichsstudien dienen als Anhaltspunkt. Einen festen Prozentsatz vom Gewinn oder Umsatz gibt es nicht. Meist besteht eine Bandbreite, in der der Einzelfall entscheidet. Bei Tantiemen und Pensionszusagen prüft das Finanzamt zusätzlich Höhe, Finanzierbarkeit und Erdienbarkeit.
Wichtig ist auch die Form. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern sollten Vereinbarungen im Voraus klar getroffen und tatsächlich so durchgeführt werden. Rückwirkende Gehaltserhöhungen sind riskant. Ein Firmenwagen mit privater Nutzung gehört in den Anstellungsvertrag. Die private Nutzung ist ein Sachbezug, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Für das Zusammentreffen von Gehalt und Pension hat das BMF 2024 ein eigenes Schreiben veröffentlicht.
Fiktives Beispiel: Die Muster GmbH erzielt vor Geschäftsführergehalt einen Gewinn von EUR 400.000,00. Der Gesellschafter-Geschäftsführer erhält EUR 210.000,00 im Jahr. Nach einem Fremdvergleich mit ähnlichen Unternehmen hält das Finanzamt EUR 150.000,00 für angemessen. Die Differenz von EUR 60.000,00 behandelt es als verdeckte Gewinnausschüttung und rechnet sie dem Gewinn der GmbH wieder hinzu. Bei einer Belastung mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von rund 30 % entsteht eine Mehrsteuer von etwa EUR 18.000,00. Zusätzlich ist zu klären, wie der Betrag beim Gesellschafter steuerlich zu behandeln ist.
Typische Fehler und Risiken
- Das Gehalt wird ohne Vergleichswerte festgelegt. Bei einer Prüfung fehlt dann der Beleg für die Angemessenheit.
- Gehaltserhöhungen werden rückwirkend beschlossen oder nicht klar dokumentiert. Das Finanzamt kann sie bei beherrschenden Gesellschaftern nicht anerkennen.
- Eine Tantieme ohne ausreichendes Festgehalt oder ohne Bezug zum Ergebnis ist besonders riskant, weil sie das Unternehmerrisiko auf den Geschäftsführer verlagern kann, das ein Fremder so nicht tragen würde.
- Eine Pensionszusage wird zu früh, zu hoch oder ohne Finanzierbarkeit erteilt. Dann kann die Zuführung zur Rückstellung als vGA gelten.
- Die Vergütung wird nur isoliert geprüft. Entscheidend ist die Gesamtausstattung aus Gehalt, Tantieme, Pension und Sachbezügen.
Häufige Fragen
Wie hoch darf das Geschäftsführergehalt in der GmbH sein?
Was passiert, wenn das Geschäftsführergehalt zu hoch ist?
Ist ein Firmenwagen Teil der Geschäftsführervergütung?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Dein Gehalt festlegst oder änderst, Tantieme oder Pensionszusage planst oder eine Betriebsprüfung ansteht. Gemeinsam dokumentieren wir die Angemessenheit.
Auch gesucht als: Geschäftsführergehalt, Angemessenheit · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.