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Glossar / Gesellschafterdarlehen

GLOSSAR · GMBH, HOLDING & MITTELSTAND

Gesellschafterdarlehen

Rechtsstand: Oktober 2026
von Steuerberater Sidney Nik, LL.M.

Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Darlehen, das ein Gesellschafter seiner GmbH gewährt. Es stärkt die Liquidität, folgt aber besonderen Regeln im Steuer- und Insolvenzrecht.

Was bedeutet Gesellschafterdarlehen?

Ein Gesellschafterdarlehen, auch Darlehen an die GmbH genannt, ist eine Finanzierung durch den Gesellschafter statt durch eine Bank oder zusätzliches Eigenkapital. Es wird nicht in das Stammkapital eingezahlt, sondern als Fremdkapital geführt. Die GmbH kann die Zinsen als Betriebsausgabe abziehen, beim Gesellschafter sind sie Einnahmen aus Kapitalvermögen. Das Darlehen sollte wie unter fremden Dritten vereinbart und durchgeführt werden, mit klarem Vertrag, Zinssatz und Rückzahlungsregelung.

Ist die Vereinbarung nicht fremdüblich, etwa bei einem überhöhten Zins, kann das Finanzamt Teile als Verdeckte Gewinnausschüttung behandeln (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Verzichtet der Gesellschafter auf das Darlehen, liegt in Höhe des werthaltigen Teils eine Verdeckte Einlage vor.

Insolvenz und Steuern

Im Insolvenzverfahren sind Forderungen aus Gesellschafterdarlehen nachrangig (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO). Rückzahlungen im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag können angefochten werden, Sicherheiten bis zu zehn Jahre davor (§ 135 Abs. 1 InsO). Ausnahmen gelten für nicht geschäftsführende Gesellschafter mit höchstens 10 % Beteiligung (§ 39 Abs. 5 InsO) und für Darlehen im Rahmen einer Sanierung (§ 39 Abs. 4 InsO).

Steuerlich gilt bei einer Beteiligung von mindestens 10 % für die Zinsen nicht die Abgeltungsteuer von 25 %, sondern der persönliche Steuersatz (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG). Ähnliches gilt bei nahestehenden Personen. Fällt das Darlehen aus, kann der Verlust bei einer Beteiligung von mindestens 1 % als nachträgliche Anschaffungskosten der Anteile berücksichtigt werden, wenn die Gewährung oder das Stehenlassen gesellschaftsrechtlich veranlasst war (§ 17 Abs. 2a EStG). Er wirkt sich dann bei der Veräußerung oder Auflösung der Beteiligung aus. Das Gesellschafterdarlehen ist von der Verdeckten Einlage und der Verdeckten Gewinnausschüttung abzugrenzen.

Fiktives Beispiel: Du hältst 60 % der Anteile an der Muster GmbH und gewährst ihr ein Darlehen von EUR 100.000,00 zu 4 % Zinsen. Die GmbH zahlt jährlich EUR 4.000,00 Zinsen und zieht sie als Betriebsausgabe ab. Bei Dir sind die Zinsen steuerpflichtig, nicht mit 25 %, sondern mit Deinem persönlichen Steuersatz von etwa 42 %, also mit EUR 1.680,00 zuzüglich Solidaritätszuschlag. Gerät die GmbH später in die Insolvenz, ist Deine Rückzahlungsforderung nachrangig. Hat die GmbH Dir in den zwölf Monaten vor dem Antrag EUR 30.000,00 zurückgezahlt, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlung anfechten und zurückfordern.

Typische Fehler und Risiken

  • Es gibt keinen schriftlichen Darlehensvertrag, oder Zinsen und Tilgung werden nicht wie vereinbart durchgeführt. Das Finanzamt erkennt das Darlehen dann nicht als fremdüblich an.
  • Der Zinssatz liegt deutlich über dem Marktniveau. Der überhöhte Teil kann als verdeckte Gewinnausschüttung gelten.
  • Das Darlehen wird kurz vor der Krise zurückgezahlt. Der Insolvenzverwalter kann die Zahlung im Jahr vor dem Antrag anfechten.
  • Beim Ausfall wird der Verlust nicht beachtet. Ob und wann er sich steuerlich auswirkt, hängt von Beteiligungshöhe, Veranlassung und Realisierung ab.
  • Die Abgeltungsteuer wird fälschlich angewandt. Bei einer Beteiligung ab 10 % gilt der persönliche Steuersatz.

Häufige Fragen

Kann ich meiner GmbH ein Darlehen geben? ▼
Ja. Du solltest einen schriftlichen Vertrag mit Laufzeit, Zins, Tilgung und gegebenenfalls Sicherheiten abschließen und ihn tatsächlich so durchführen. Die Bedingungen sollten dem entsprechen, was ein fremder Dritter vereinbaren würde. Beachte außerdem Nachrang und Anfechtung in der Insolvenz.
Welchen Zinssatz darf ich bei einem Darlehen an die GmbH verlangen? ▼
Der Zins muss fremdüblich sein. Einen festen gesetzlichen Satz gibt es nicht. Maßgeblich sind Marktzinsen für vergleichbare Darlehen mit gleicher Laufzeit, Besicherung und Bonität. Ein deutlich überhöhter Zins kann als verdeckte Gewinnausschüttung gelten.
Wie werden die Zinsen aus einem Gesellschafterdarlehen besteuert? ▼
Die Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bist Du zu mindestens 10 % an der GmbH beteiligt, gilt nicht die Abgeltungsteuer von 25 %, sondern Dein persönlicher Steuersatz. Bei kleineren Beteiligungen kann die Abgeltungsteuer greifen, sofern keine nahestehende Person oder Back-to-back-Gestaltung vorliegt.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Eine Beratung ist sinnvoll, bevor Du Deiner GmbH ein Darlehen gibst oder darauf verzichtest, insbesondere wenn die Gesellschaft Verluste schreibt. Gemeinsam gestalten wir Vertrag, Zins und Sicherheiten und prüfen die steuerlichen Folgen.

Auch gesucht als: Darlehen an die GmbH · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Sidney Nik, LL.M., Steuerberater
Über den Autor
Sidney Nik, LL.M.
Steuerberater, Inhaber ANDERSMACHER

Sidney Nik ist Steuerberater mit eigener Kanzlei in Offenbach am Main und Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen. Seine Schwerpunkte sind Apotheken, E-Commerce, Mittelstand, Berater für Berater und Problemfälle. Mit docunest entwickelt er Kanzleisoftware. Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung von ihm fachlich geprüft und freigegeben.

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