Glossar / Sachbezug
Sachbezug
Ein Sachbezug ist ein Vorteil in Geldeswert, den Du als Arbeitnehmer neben dem Gehalt erhältst. Sachbezüge bis EUR 50,00 im Monat bleiben steuerfrei, wenn sie unter die Sachbezugsfreigrenze fallen.
Was ist ein Sachbezug und wie wird er bewertet?
Ein Sachbezug ist ein Vorteil, der nicht in Geld ausgezahlt wird, etwa ein Warengutschein, ein verbilligtes Essen, eine Wohnung oder ein Firmenwagen. Er zählt als Arbeitslohn. Bewertet wird er nach § 8 Abs. 2 EStG grundsätzlich mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort. Für Verpflegung und Unterkunft gelten amtliche Sachbezugswerte aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung. 2026 betragen sie EUR 2,37 für ein Frühstück und EUR 4,57 für ein Mittag- oder Abendessen.
Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn die Vorteile zusammen EUR 50,00 im Kalendermonat nicht übersteigen. Das ist die Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Übersteigst Du sie auch nur um einen Cent, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Gutscheine und Geldkarten gelten nur dann als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.
Firmenwagen, Rabatte und Pauschalierung
Der Firmenwagen zur privaten Nutzung ist ein Sachbezug mit eigenen Regeln. Üblich ist die pauschale Bewertung mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat zuzüglich 0,03 % je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Alternativ führst Du ein Fahrtenbuch. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten unter Voraussetzungen ermäßigte Ansätze (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Erhalten Beschäftigte Waren oder Dienstleistungen aus dem eigenen Angebot des Arbeitgebers, bleiben Vorteile bis EUR 1.080,00 im Jahr steuerfrei. Maßstab ist ein Endpreis abzüglich 4 % (§ 8 Abs. 3 EStG). Der Arbeitgeber kann bestimmte zusätzliche Sachzuwendungen mit 30 % pauschal besteuern (§ 37b EStG). Sachbezüge gehören grundsätzlich auch zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt der Sozialversicherung. In der Lohnabrechnung musst Du sie deshalb erfassen und bewerten.
Fiktives Beispiel: Ein Arbeitgeber gibt einer Mitarbeiterin monatlich einen Tankgutschein über EUR 50,00 aus, der nur zum Bezug von Waren berechtigt. Der Betrag liegt innerhalb der Freigrenze und bleibt in der Lohnabrechnung steuerfrei. Im Dezember erhöht der Arbeitgeber den Gutschein auf EUR 55,00. Weil die Freigrenze von EUR 50,00 überschritten ist, sind für diesen Monat alle EUR 55,00 steuer- und beitragspflichtig, nicht nur die EUR 5,00 darüber.
Typische Fehler und Risiken
- Mehrere kleine Sachbezüge werden einzeln betrachtet. Die Freigrenze gilt aber pro Kalendermonat für alle Vorteile zusammen, sodass sie schnell überschritten wird.
- Der Gutschein erlaubt auch Barauszahlung oder ist nicht auf bestimmte Waren begrenzt. Dann gilt er als Geldleistung und die Steuerfreiheit entfällt.
- Die Sachbezugswerte aus dem Vorjahr werden weiterverwendet. Die Werte ändern sich jedes Jahr, die Lohnabrechnung muss aktualisiert werden.
- Ein Firmenwagen wird einem Gesellschafter-Geschäftsführer ohne klare Vereinbarung zur Privatnutzung überlassen. Das kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.
- Sachbezüge werden in der Lohnabrechnung nicht erfasst. Das kann zu Nachforderungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung führen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026?
Was sind Sachbezugswerte?
Ist ein Firmenwagen ein Sachbezug?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Gutscheine, Mahlzeiten oder einen Firmenwagen einführst und die Lohnabrechnung sauber aufsetzen willst. Dann lässt sich klären, welche Vorteile steuerfrei bleiben und wo eine Pauschalierung sinnvoll ist.
Auch gesucht als: Sachbezugswerte, Sachbezugsfreigrenze · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.