Glossar / Stundung
Stundung
Die Stundung nach § 222 AO schiebt die Fälligkeit einer Steuerforderung hinaus oder erlaubt Ratenzahlung, wenn die sofortige Zahlung für Dich eine erhebliche Härte wäre. Dafür fallen Stundungszinsen an.
Was bedeutet Stundung?
Mit der Stundung räumt das Finanzamt Dir einen späteren Zahlungstermin ein. Nach § 222 AO kann es Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für Dich bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Typisch ist eine vorübergehende Liquiditätslücke. Wer nach Ratenzahlung Finanzamt sucht, meint meist eine Steuerstundung in Raten.
Die Stundung soll in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung erfolgen. Nicht stunden lassen kannst Du Steuern, die Du als Entrichtungspflichtiger für Dritte einbehältst und abführst, etwa Lohnsteuer. Bei der Gewerbesteuer ist häufig die Gemeinde zuständig. Die Stundung ist vom Erlass nach § 227 AO zu unterscheiden, bei dem der Anspruch ganz oder teilweise entfällt.
Zinsen, Säumniszuschläge und Widerruf
Für die Dauer einer gewährten Stundung werden Stundungszinsen erhoben (§ 234 AO). Sie betragen nach § 238 AO für jeden vollen Monat 0,5 %, berechnet auf den auf volle EUR 50,00 abgerundeten Betrag. Aus Billigkeitsgründen können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Säumniszuschläge von 1 % für jeden angefangenen Monat (§ 240 AO) entstehen für den gestundeten Zeitraum nicht, bereits entstandene bleiben aber bestehen. Bei verspäteter Zahlung ohne Stundung fallen sie an, abgesehen von einer Schonfrist von drei Tagen.
Das Finanzamt kann Sicherheiten verlangen und die Stundung widerrufen, wenn Du Raten nicht einhältst oder sich Deine Lage ändert.
Antrag stellen und Alternativen
Stelle den Antrag schriftlich und möglichst vor der Fälligkeit, in jedem Fall bevor die Vollstreckung beginnt. Lege die Härte dar, etwa mit einer Liquiditätsübersicht und biete einen realistischen Zahlungsplan an. Wird der Antrag abgelehnt, ist der Einspruch möglich.
Die Stundung passt, wenn der Bescheid richtig ist, Du aber nicht sofort zahlen kannst. Hast Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids, ist die Aussetzung der Vollziehung der richtige Weg. Droht bereits Vollstreckung durch das Finanzamt, kommt zusätzlich ein Antrag nach § 258 AO in Betracht, wenn die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist.
Fiktives Beispiel: Ein Händler muss EUR 24.000,00 Steuern nachzahlen, hat aber wegen der späten Zahlung eines Großkunden vorübergehend zu wenig Liquidität. Er beantragt vor Fälligkeit sechs Monatsraten zu je EUR 4.000,00 und legt einen Liquiditätsplan vor. Das Finanzamt stundet gegen Zinsen von 0,5 % je vollem Monat, im ersten Monat also rund EUR 120,00. Ohne Stundung hätte ein Säumniszuschlag von EUR 240,00 je angefangenen Monat gedroht.
Typische Fehler und Risiken
- Der Antrag wird erst nach Fälligkeit gestellt. Säumniszuschläge, die bis dahin entstanden sind, bleiben bestehen.
- Die erhebliche Härte wird nicht belegt. Ohne Liquiditätsübersicht und Zahlungsplan lehnt das Finanzamt den Antrag häufig ab.
- Der Ratenplan ist zu optimistisch. Werden Raten nicht eingehalten, kann das Finanzamt die Stundung widerrufen und vollstrecken.
- Stundung und Aussetzung der Vollziehung werden verwechselt. Wer den Bescheid für falsch hält, braucht Einspruch und Aussetzung, nicht nur Ratenzahlung.
- Einbehaltene Lohnsteuer wird in die Stundung einbezogen. Abzugsbeträge, die Du für Dritte abführst, lassen sich nicht stunden.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich eine Stundung beim Finanzamt?
Fallen bei einer Stundung Zinsen an?
Was kann ich tun, wenn die Stundung abgelehnt wird?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du absehen kannst, dass Du eine Zahlung nicht fristgerecht leisten kannst. Je früher Antrag und Zahlungsplan vorliegen, desto größer ist der Spielraum.
Auch gesucht als: Steuerstundung, Ratenzahlung Finanzamt · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.