Glossar / Einfuhrumsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Umsatzsteuer, die der Zoll bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhebt. Unternehmer können sie unter Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen.
Was bedeutet Einfuhrumsatzsteuer?
Führst Du Gegenstände aus einem Drittland in das Inland ein, unterliegt die Einfuhr der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Diese Steuer heißt Einfuhrumsatzsteuer, kurz EUSt. Sie gilt als Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung, die Zollverwaltung erhebt sie und die Zollvorschriften gelten sinngemäß (§ 21 Abs. 1 und 2 UStG). Umgangssprachlich ist oft nur von Zoll die Rede. Zoll und EUSt sind aber getrennte Abgaben: Der Zoll ist eine Abgabe auf die Einfuhr nach dem Zolltarif, die EUSt ist die Umsatzsteuer auf dieselbe Einfuhr.
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert (§ 11 Abs. 1 UStG). Dazu kommen unter anderem Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, die durch die Einfuhr entstehen, sowie Vermittlungs- und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (§ 11 Abs. 3 UStG). Auf diese Summe wendest Du den inländischen Steuersatz an. Auch bei geringwertigen Sendungen fällt EUSt an, denn die frühere Freigrenze ist seit dem 1. Juli 2021 entfallen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zudem nicht mehr die Zollfreigrenze von EUR 150,00. Für bestimmte Kleinsendungen, die über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) angemeldet werden, erhebt die EU einen pauschalen Zoll von EUR 3,00 je Warenposition.
Vorsteuerabzug und Zahlung
Dient die Ware Deinem Unternehmen, kannst Du die bei der Einfuhr entstandene EUSt als Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Bist Du zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, ist die EUSt wirtschaftlich nur ein Durchlaufposten. Du brauchst dafür die Zollbelege, aus denen sich die entrichtete EUSt ergibt und musst sie in Buchhaltung und Voranmeldung richtig erfassen. Der Abzug greift nur, soweit Du die Ware für Dein Unternehmen eingeführt hast.
Die Zahlung kann ohne Sicherheitsleistung aufgeschoben werden, wenn die Steuer voll als Vorsteuer abziehbar ist (§ 21 Abs. 3 UStG). Für aufgeschobene Beträge nennt § 21 Abs. 3a UStG als Fälligkeit den 26. des zweiten Folgemonats. Das hilft der Liquidität, ersetzt aber nicht die saubere Erfassung.
Abgrenzung zu Erwerb und Ausfuhr
Kommt die Ware aus einem anderen EU-Staat, fällt keine EUSt an. Dann prüfst Du den innergemeinschaftlichen Erwerb. Verkaufst Du in ein Drittland, ist die Ausfuhrlieferung in Deutschland steuerfrei. Im Zielland können dafür Einfuhrabgaben anfallen, die Dein Kunde oder Du je nach Lieferbedingung tragen.
Fiktives Beispiel: Ein Händler importiert Waren mit einem Zollwert von EUR 10.000,00 aus einem Drittland. Es fallen Zoll von EUR 300,00 und Beförderungskosten bis zu seinem Lager von EUR 700,00 an. Die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer beträgt EUR 11.000,00. Bei 19 % ergibt das EUR 2.090,00. Da der Händler voll zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, zieht er die EUR 2.090,00 in der Voranmeldung wieder ab. Den Zoll von EUR 300,00 kann er nicht abziehen, er gehört zu den Anschaffungskosten der Ware.
Typische Fehler und Risiken
- Zoll und EUSt werden verwechselt. Der Zoll ist keine Vorsteuer, nur die EUSt kann abziehbar sein.
- Der Zollbeleg fehlt oder weist die EUSt für einen anderen Einführer aus. Dann ist der Vorsteuerabzug gefährdet.
- Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort bleiben bei der Kalkulation außen vor. Die EUSt fällt dann höher aus als geplant.
- Ein Zahlungsaufschub wird nicht beantragt. Die EUSt muss dann bei der Einfuhr gezahlt werden und bindet bis zum Abzug Liquidität.
- Es wird angenommen, eine Kleinsendung sei steuerfrei. EUSt fällt auch bei geringen Warenwerten an.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll?
Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer zurückbekommen?
Wann ist die Einfuhrumsatzsteuer fällig?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du regelmäßig aus Drittländern importierst, einen Zahlungsaufschub einrichten willst oder Zollbelege und Vorsteuerabzug in der Buchhaltung abstimmen musst.
Auch gesucht als: EUSt, Zoll · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 08.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.