Glossar / IOSS
IOSS (Import-One-Stop-Shop)
Der IOSS (Import-One-Stop-Shop) ist ein freiwilliges Verfahren nach § 18k UStG für Fernverkäufe von Waren aus dem Drittland an Privatkunden in der EU bis zu einem Sachwert von EUR 150,00. Die Umsatzsteuer aller EU-Staaten wird monatlich über eine einzige Erklärung beim BZSt abgeführt.
Was ist der IOSS?
Der IOSS gilt seit dem 1. Juli 2021. Er betrifft Waren, die aus einem Drittland direkt an Privatkunden in der EU verschickt werden, zum Beispiel aus einem Lager in China oder Großbritannien. Der Sachwert der Sendung darf höchstens EUR 150,00 betragen. Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Tabak sind ausgeschlossen.
Nutzt Du den IOSS, liegt der Ort der Lieferung im Bestimmungsland des Kunden (§ 3c Abs. 2 und 3 UStG). Du berechnest die Umsatzsteuer des jeweiligen EU-Landes schon beim Verkauf. Im Gegenzug ist die Einfuhr selbst von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn bei der Zollanmeldung Deine IOSS-Nummer angegeben wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG). Der Kunde zahlt bei der Zustellung also keine Einfuhrumsatzsteuer nach.
Wie läuft das Verfahren ab?
In Deutschland ansässige Unternehmer zeigen die Teilnahme elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an. Die Teilnahme gilt ab Bekanntgabe der individuellen IOSS-Nummer. Händler ohne Sitz in der EU brauchen in der Regel einen Vertreter mit Sitz in der EU. Die Registrierung ist nur in einem einzigen Mitgliedstaat möglich.
Besteuerungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 16 Abs. 1e UStG). Die Erklärung ist innerhalb eines Monats nach Monatsende abzugeben, die Zahlung ist am letzten Tag des Folgemonats fällig (§ 18k Abs. 4 UStG). Auch Monate ohne Umsätze sind zu melden. Wer wiederholt gegen die Pflichten verstößt, kann ausgeschlossen werden.
Wie grenzt sich der IOSS vom OSS ab?
Der OSS nach § 18j UStG betrifft Waren, die sich bereits in der EU befinden und von einem EU-Land in ein anderes an Privatkunden gehen. Er wird vierteljährlich erklärt. Der IOSS betrifft dagegen nur Waren, die aus dem Drittland eingeführt werden und wird monatlich erklärt. Beide Verfahren laufen getrennt, Du kannst also beide gleichzeitig nutzen.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die frühere Zollbefreiung für Sendungen bis EUR 150,00 nicht mehr. Nach Angaben des BMF wird stattdessen ein pauschaler Zoll von EUR 3,00 je Warenkategorie in einer Sendung erhoben. Der IOSS befreit nur von der Einfuhrumsatzsteuer, nicht von diesem Zoll. Die Grenze von EUR 150,00 für den IOSS gilt nach derzeitigem Stand umsatzsteuerlich unverändert weiter.
Fiktives Beispiel: Eine Online-Händlerin aus Offenbach verkauft Handyhüllen, die direkt aus einem Lager in China an Privatkunden verschickt werden. Eine Kundin in Wien bestellt für EUR 60,00 brutto. Da die Händlerin den IOSS nutzt, berechnet sie österreichische Umsatzsteuer von 20 %: netto EUR 50,00, Umsatzsteuer EUR 10,00. Diese EUR 10,00 meldet sie in ihrer IOSS-Erklärung für den Monat der Lieferung und zahlt sie bis zum Ende des Folgemonats an das BZSt. Bei der Einfuhr fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an, wohl aber der pauschale Zoll von EUR 3,00 für die eine Warenkategorie.
Typische Fehler und Risiken
- Die IOSS-Nummer wird nicht an den Spediteur oder Paketdienst übermittelt. Dann wird bei der Einfuhr trotzdem Einfuhrumsatzsteuer erhoben und es kommt zur Doppelbelastung.
- Sendungen über EUR 150,00 werden über den IOSS gemeldet. Für diese Sendungen ist das Verfahren nicht zulässig, sie unterliegen der regulären Einfuhrbesteuerung.
- Es wird der deutsche Steuersatz statt des Satzes im Land des Kunden angewendet. Maßgeblich ist der Steuersatz des Bestimmungslands.
- Nullmeldungen werden vergessen. Auch ohne Umsätze muss für jeden Monat eine Erklärung abgegeben werden, sonst droht der Ausschluss aus dem Verfahren.
Häufige Fragen
Ist der IOSS Pflicht?
Was gilt, wenn ich über einen Marktplatz verkaufe?
Ändert der neue Pauschalzoll etwas an der Umsatzsteuer?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Waren aus einem Drittland direkt an Privatkunden in der EU verschickst oder Dropshipping betreibst. Wir prüfen mit Dir, ob sich der IOSS lohnt, wie Shop, Marktplatz und Logistik die IOSS-Nummer übermitteln und wie Du OSS und IOSS sauber trennst.
Auch gesucht als: Import One Stop Shop, IOSS-Verfahren, IOSS-Nummer, Import-OSS, besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe aus dem Drittland · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.