Altersvorsorgedepot für Gutverdiener: Warum die Rechnung oft nicht aufgeht
„Hohe Steuerersparnis heute, niedrige Steuer im Alter“, so wird die geförderte Altersvorsorge meistens verkauft. Bei Unternehmern mit hohem erwarteten Renteneinkommen kippt diese Rechnung häufig ins Gegenteil. Trotzdem lohnt sich ein genauerer Blick.
Das Wichtigste in Kürze
- Rein renditemathematisch ist der geförderte Teil für Gutverdiener mit hohem erwartetem Renteneinkommen häufig unterlegen, eine pauschale Ablehnung wäre trotzdem voreilig.
- Bleibt der Steuersatz im Ruhestand hoch, entfällt der Vorteil aus hoher Steuer heute und niedriger Steuer im Alter und das gesamte Kapital wird mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
- Im freien Depot werden nur die Gewinne besteuert, effektiv mit rund 18,46 %, bei freiwillig gesetzlich Versicherten kommen im Alter rund 19 bis 20 % Kranken- und Pflegeversicherung hinzu.
- Für den Gesamtvergleich zählt auch ein möglicher Pfändungs- und Insolvenzschutz nach §§ 851c, 851d ZPO, ob das Altersvorsorgedepot darunter fällt, ist noch nicht abschließend belegt.
Die Grundannahme, auf der jede geförderte Altersvorsorge beruht
Die steuerliche Logik der geförderten Altersvorsorge basiert auf einer simplen Wette: Dein Grenzsteuersatz ist heute, in der Erwerbsphase, hoch. Im Ruhestand, wenn das aktive Erwerbseinkommen wegfällt, soll er niedriger sein. Der Staat subventioniert Deine Einzahlung in der Hochsteuerphase über den Sonderausgabenabzug und besteuert sie in der vermeintlichen Niedrigsteuerphase moderat nach.
Für viele Angestellte mit überschaubarer Betriebsrente geht diese Rechnung auf. Bei erfolgreichen Selbstständigen und Unternehmern kollabiert sie regelmäßig und zwar genau dann, wenn die Altersvorsorge eigentlich am wichtigsten wäre.
Ein Rechenbeispiel: Wenn das Renteneinkommen hoch bleibt
Nimm einen 40-jährigen Unternehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von EUR 200.000,00, der damit vollumfänglich dem Spitzensteuersatz von 42 % unterliegt. Im Ruhestand erwartet er durch Mieteinnahmen aus gewerblichen Immobilien, Ausschüttungen aus einer vermögensverwaltenden Holding und frühere Unternehmensverkäufe weiterhin ein zu versteuerndes Einkommen von rund EUR 100.000,00.
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift nach den Parametern für 2026 bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von EUR 69.879,00 (§ 32a EStG). Mit EUR 100.000,00 im Ruhestand bleibt unser Beispiel-Unternehmer also deutlich oberhalb dieser Schwelle im Spitzensteuersatz-Bereich. Der erhoffte Arbitrage-Effekt zwischen hoher Steuer heute und niedriger Steuer im Alter tendiert gegen null.
Fällt dieser Effekt weg, reduziert sich der Vergleich auf die reine Besteuerungsart der Kapitalanlage am Ende der Laufzeit. Ein freies, ungebundenes ETF-Depot wird bei Veräußerung mit der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet, bei Aktien-ETFs zusätzlich gemindert durch die 30-prozentige Teilfreistellung. Effektiv bleibt eine Steuerlast von rund 18,46 % auf die Gewinne, das eingesetzte Kapital selbst bleibt unangetastet.
Im Altersvorsorgedepot dagegen wird bei der Auszahlung nicht nur der Gewinn, sondern das gesamte Kapital, also Beiträge, Zulagen und Renditen zusammen, als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG mit dem vollen persönlichen Steuersatz belastet. In unserem Beispiel wären das 42 % statt 18,46 %, ein Unterschied von mehr als 23 Prozentpunkten und das auf eine deutlich größere Bemessungsgrundlage.
Kann der Zinseszinseffekt das ausgleichen?
Die Ansparphase im AVD ist vollständig von Abgeltungsteuer und der sogenannten Vorabpauschale befreit, die in einem freien Depot jedes Jahr etwas Liquidität abzieht und damit den Zinseszinseffekt bremst. Dieser Stundungsvorteil kann die höhere Steuerlast am Ende durchaus kompensieren, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- Langer Anlagehorizont (30 bis 40 Jahre): Wer sehr früh einzahlt, etwa mit 25 oder 30 Jahren, profitiert stark vom exponentiellen Wachstum des höheren Brutto-Startkapitals. Hier kann das Netto-Endvermögen im AVD trotz höherer Steuerlast über dem eines freien Depots liegen.
- Kurzer bis mittlerer Anlagehorizont (15 bis 25 Jahre): Bei einem Einstieg mit 40 oder 45 Jahren, wie in unserem Beispiel, schmilzt dieser Vorteil rasant ab. Rechnet man zusätzlich die Effektivkosten des AVD von bis zu 1,0 % pro Jahr gegen die rund 0,2 % eines günstigen Neobroker-Depots, kippt die Rechnung fast immer zugunsten des freien Depots.
Die versteckte Belastung: Kranken- und Pflegeversicherung im Alter
Ein Punkt, der in den meisten Renditerechnern schlicht fehlt: Wer im Ruhestand die Vorversicherungszeiten für die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt, etwa weil er länger privat versichert war, bleibt freiwillig gesetzlich versichert. Für freiwillig Versicherte richtet sich der Beitrag nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dazu zählen auch Auszahlungen aus dem AVD.
In Summe können Kranken- und Pflegeversicherung rund 19 bis 20 % zusätzlich kosten. Kombiniert mit 42 % Einkommensteuer bleiben von jedem ausgezahlten Euro im Extremfall keine 40 Cent netto übrig. Wer dauerhaft privat krankenversichert bleibt, ist von diesem Effekt nicht betroffen, für freiwillig gesetzlich Versicherte ist er ein ernstzunehmender Kostenfaktor.
Warum Du trotzdem nicht pauschal ablehnen solltest
Rein renditemathematisch betrachtet, ist der geförderte Teil des AVD für einen Gutverdiener mit hohem erwarteten Renteneinkommen häufig unterlegen. Eine pauschale Ablehnung wäre trotzdem voreilig, denn das Depot bietet eine Eigenschaft, die ein freies Depot nicht ersetzen kann: einen möglichen gesetzlichen Pfändungs- und Insolvenzschutz nach §§ 851c, 851d ZPO. Ob und wie weit das Altersvorsorgedepot darunter fällt, ist noch nicht abschließend belegt und hängt von Zertifizierung und Ausgestaltung ab. Gerade für Einzelunternehmer und Gesellschafter mit persönlicher Haftung kann dieser Schutz wichtiger sein als jeder Renditevorteil. Wir gehen im nächsten Beitrag dieser Reihe im Detail darauf ein.
Häufige Fragen
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener mit hohem Einkommen im Ruhestand?
Wie werden Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot im Vergleich zu einem freien ETF-Depot besteuert?
Wirken sich Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot auf meine Krankenversicherung im Alter aus?
Rechtsstand: Oktober 2026, bezogen auf das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026, Nr. 156) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027. Die Berechnungen sind vereinfachte Beispiele und ersetzen keine individuelle Beratung.