Glossar / Gutscheine im Umsatzsteuerrecht
Gutscheine im Umsatzsteuerrecht
Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet Einzweck- und Mehrzweckgutscheine (§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG). Beim Einzweckgutschein entsteht die Umsatzsteuer schon beim Verkauf, beim Mehrzweckgutschein erst bei der Einlösung.
Was ist ein Gutschein im Sinne des Umsatzsteuerrechts?
Ein Gutschein ist ein Instrument, das als Zahlung für eine Lieferung oder Leistung angenommen werden muss (§ 3 Abs. 13 UStG). Die Ware, die Leistung oder der leistende Unternehmer muss auf dem Gutschein oder in den zugehörigen Unterlagen angegeben sein. Das kann ein gedruckter Gutschein, ein Code oder eine Guthabenkarte sein. Die Regeln gelten für Gutscheine, die nach dem 31. Dezember 2018 ausgestellt wurden.
Kein Gutschein in diesem Sinne ist ein reiner Rabattgutschein, etwa „10 % auf die nächste Bestellung“. Er berechtigt nur zu einem Preisnachlass. Hier mindert sich bei Einlösung lediglich die Bemessungsgrundlage des Umsatzes.
Einzweck- oder Mehrzweckgutschein?
Ein Einzweckgutschein liegt vor, wenn schon bei der Ausstellung der Ort der Leistung und die geschuldete Umsatzsteuer feststehen (§ 3 Abs. 14 UStG). Dann gilt bereits die Ausgabe oder Übertragung des Gutscheins als Lieferung oder Leistung. Die Umsatzsteuer entsteht also mit dem Verkauf des Gutscheins. Die spätere Einlösung ist kein weiterer Umsatz.
Jeder andere Gutschein ist ein Mehrzweckgutschein (§ 3 Abs. 15 UStG). Der Verkauf ist noch nicht steuerbar. Besteuert wird erst die tatsächliche Lieferung oder Leistung bei der Einlösung. Typisch ist ein Shop, der Waren mit 7 % und 19 % anbietet. Dann steht beim Verkauf nicht fest, welcher Steuersatz gilt.
Was bedeutet das für Online-Shops und Marktplätze?
Liefert Dein Shop in andere EU-Staaten und liegt der Ort der Lieferung dort, steht der Leistungsort bei Ausgabe oft nicht fest. Dann liegt in der Regel ein Mehrzweckgutschein vor. Verkaufst Du nur Waren mit einem Steuersatz an Kunden in Deutschland, ist es meist ein Einzweckgutschein.
Werden Einzweckgutscheine über Zwischenhändler oder Plattformen im eigenen Namen weiterverkauft, ist jede Übertragung steuerbar. Der BFH hat mit Beschluss vom 25.06.2025 (XI R 14/24) bestätigt, dass es auf die Verhältnisse bei der Ausstellung ankommt, nicht auf spätere Vertriebswege. Für Vermittler von Mehrzweckgutscheinen hat das BMF mit Schreiben vom 29.04.2026 geregelt, wie ihre Vergütung ohne ausdrückliche Vereinbarung zu bemessen ist. Hier lohnt eine genaue Prüfung der Vertragskette.
Fiktives Beispiel: Ein Online-Shop aus Offenbach verkauft ausschließlich Kaffeemaschinen-Zubehör zu 19 % und liefert nur innerhalb Deutschlands. Er verkauft einen Geschenkgutschein über EUR 50,00. Da Leistungsort und Steuersatz feststehen, ist das ein Einzweckgutschein. Der Shop muss bereits im Monat des Verkaufs EUR 7,98 Umsatzsteuer abführen (EUR 50,00 / 1,19 = EUR 42,02 netto). Würde der Shop zusätzlich Kaffeebohnen zu 7 % anbieten, wäre es ein Mehrzweckgutschein und die Steuer entstünde erst bei Einlösung je nach gekaufter Ware.
Typische Fehler und Risiken
- Alle Gutscheine werden pauschal erst bei Einlösung versteuert. Bei Einzweckgutscheinen ist die Umsatzsteuer dann zu spät angemeldet.
- Rabattcodes werden wie Wertgutscheine behandelt. Sie sind keine Gutscheine im Sinne des § 3 Abs. 13 UStG, sondern mindern den Preis.
- Das Shop-System kann Einzweck- und Mehrzweckgutscheine nicht getrennt buchen. Dann fehlen in der Buchhaltung die Daten für die richtige Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Die Einstufung wird nicht angepasst, wenn sich das Sortiment oder das Liefergebiet ändert. Neue Steuersätze oder EU-Lieferungen können aus einem Einzweck- einen Mehrzweckgutschein machen.
Häufige Fragen
Was passiert mit nicht eingelösten Gutscheinen?
Muss ich beim Gutscheinverkauf eine Rechnung ausstellen?
Gilt das auch für Guthabenkarten und digitale Codes?
Wann eine Beratung sinnvoll ist
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Du Gutscheine in Deinem Shop, über Marktplätze oder über Vertriebspartner verkaufst oder Gutscheincodes weiterverkaufst. Wir prüfen mit Dir die Einstufung, die Abbildung im Shop-System und die Buchung, damit die Umsatzsteuer im richtigen Monat angemeldet wird.
Auch gesucht als: Einzweckgutschein, Mehrzweckgutschein, Einzweck-Gutschein, Mehrzweck-Gutschein, Gutscheinrichtlinie, Geschenkgutschein Umsatzsteuer, Wertgutschein · Rechtsstand: Oktober 2026, letzte Aktualisierung: 09.10.2026. Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.